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Trennungsjahr vor der Scheidung: Was Sie jetzt wissen sollten
Eine Trennung verändert vieles. Neben der persönlichen Situation stellen sich oft sofort rechtliche und wirtschaftliche Fragen. Muss einer ausziehen? Wann beginnt das Trennungsjahr? Kann die Scheidung bereits eingereicht werden? Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie? Wer zahlt den Unterhalt? Und welche Auswirkungen hat die Trennung auf Vermögen, Kinder und Altersvorsorge?
Gerade das Trennungsjahr sorgt in der Praxis immer wieder für Unsicherheiten. Viele Ehegatten gehen davon aus, dass es automatisch mit dem Auszug beginnt oder nur dann möglich ist, wenn beide in unterschiedlichen Wohnungen leben. Andere glauben, bereits eine gemeinsame Mahlzeit oder ein gemeinsamer Urlaub würden das Trennungsjahr unterbrechen.
So einfach ist die Rechtslage nicht.
Das Trennungsjahr ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Scheidung. Gleichzeitig werden in dieser Zeit häufig die Weichen für den späteren Unterhalt, den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich sowie den Umgang mit der gemeinsamen Immobilie gestellt. Wer seine Rechte und Pflichten früh kennt, kann Fehler vermeiden und wichtige Entscheidungen rechtzeitig treffen.
Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2024 rund 129.300 Ehen geschieden. Die durchschnittliche Ehedauer lag bei 14 Jahren und 8 Monaten. Bevor eine Ehe geschieden werden kann, muss in den meisten Fällen zunächst das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr eingehalten werden. Gerade deshalb gehört das Trennungsjahr zu den häufigsten Beratungsthemen im Familienrecht.
Als Rechtsanwältin für Familienrecht in Nidderau bei Frankfurt berate ich Mandantinnen und Mandanten aus Frankfurt, Hanau, Bad Vilbel, Friedberg und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet zu Trennung, Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und allen weiteren Scheidungsfolgen. Dabei zeigt sich immer wieder, dass viele Konflikte bereits während des Trennungsjahres entstehen und sich durch eine frühzeitige rechtliche Einordnung vermeiden lassen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann das Trennungsjahr beginnt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche rechtlichen sowie wirtschaftlichen Fragen bereits während der Trennungszeit geklärt werden sollten.
Was ist das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr ist die gesetzlich vorgesehene Zeit, in der Ehegatten getrennt leben müssen, bevor eine Scheidung grundsätzlich möglich ist.
Rechtsgrundlage ist § 1565 BGB. Danach kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Nach § 1566 BGB wird das Scheitern der Ehe in der Regel vermutet, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
Das Trennungsjahr dient nicht dazu, Ehegatten unnötig warten zu lassen. Es soll ihnen vielmehr Zeit geben, die Folgen der Trennung zu überdenken und zu prüfen, ob eine Versöhnung noch möglich ist.
In der Praxis erfüllt das Trennungsjahr aber noch eine weitere wichtige Funktion.
Während dieser Zeit müssen zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Fragen geklärt werden. Dazu gehören unter anderem der Trennungsunterhalt, der Kindesunterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Immobilie, laufende Darlehen, gemeinsame Konten, Vermögensfragen sowie die Betreuung gemeinsamer Kinder.
Gerade deshalb sollte das Trennungsjahr nicht als reine Wartezeit verstanden werden. Vielmehr ist es die Phase, in der die Grundlagen für die spätere Scheidung geschaffen werden.
Wann beginnt das Trennungsjahr?
Der Beginn des Trennungsjahres ist einer der häufigsten Streitpunkte im Familienrecht. Viele Ehegatten gehen davon aus, dass das Trennungsjahr automatisch mit dem Auszug eines Ehegatten beginnt. Das ist jedoch nicht zwingend der Fall.
Entscheidend ist nicht die Anschrift, sondern die tatsächliche Trennung der ehelichen Lebensgemeinschaft.
Das bedeutet: Die Ehegatten müssen ihre Lebensgemeinschaft beenden und erkennbar den Willen haben, diese nicht wiederherzustellen. Juristisch spricht man davon, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und zumindest ein Ehegatte sie auch nicht mehr herstellen möchte.
In vielen Fällen fällt dieser Zeitpunkt mit dem Auszug eines Ehegatten zusammen. Zwingend erforderlich ist das jedoch nicht.
Auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung kann das Trennungsjahr beginnen, wenn die Ehegatten dauerhaft getrennt leben. Voraussetzung ist, dass die Trennung nach außen und im gemeinsamen Alltag tatsächlich vollzogen wird.
Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung. Ist das möglich?
Ja. Das Gesetz verlangt keine getrennten Wohnungen.
Gerade aus wirtschaftlichen Gründen bleiben viele Ehegatten zunächst in der gemeinsamen Immobilie oder Mietwohnung. Hohe Mieten, laufende Darlehen oder die Betreuung gemeinsamer Kinder machen einen sofortigen Auszug häufig unmöglich.
Auch in dieser Situation kann das Trennungsjahr beginnen.
Voraussetzung ist allerdings, dass die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich beendet ist. Die Ehegatten müssen ihren Alltag getrennt organisieren und dürfen nicht mehr wie ein Ehepaar zusammenleben.
Dazu gehört regelmäßig, dass getrennte Schlafzimmer genutzt werden, jeder seinen Haushalt grundsätzlich selbst führt und keine gemeinsame Lebensführung mehr stattfindet.
Entscheidend ist dabei immer die Gesamtsituation.
Nicht jede gemeinsame Nutzung der Küche oder des Badezimmers steht dem Trennungsjahr entgegen. Auch ein freundlicher Umgang oder Gespräche über gemeinsame Kinder bedeuten nicht automatisch, dass die Trennung aufgehoben ist.
Maßgeblich ist vielmehr, ob die Ehegatten ihre Lebensgemeinschaft endgültig beendet haben.
Muss ein Ehegatte ausziehen?
Nein.
Viele Mandantinnen und Mandanten fragen bereits im ersten Beratungsgespräch, ob einer von ihnen sofort ausziehen muss.
Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht grundsätzlich nicht.
Ob ein Auszug sinnvoll ist, hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab. Neben den rechtlichen Fragen spielen häufig auch wirtschaftliche Gesichtspunkte eine Rolle. Wer bleibt zunächst in der Immobilie? Wer übernimmt die laufenden Kosten? Wie wirkt sich ein Auszug auf Kinder, Unterhalt oder die spätere Vermögensauseinandersetzung aus?
Gerade wenn gemeinsames Immobilieneigentum besteht oder gemeinsame Darlehen laufen, sollte ein Auszug gut überlegt werden.
Eine vorschnelle Entscheidung kann später erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.
Als Rechtsanwältin für Familienrecht in Nidderau bei Frankfurt erlebe ich häufig, dass Ehegatten aus Unsicherheit vorschnell handeln. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft dabei, die persönlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen richtig einzuordnen und tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Woran erkennt das Familiengericht eine Trennung?
Das Familiengericht prüft nicht, ob die Ehegatten sich noch verstehen oder gelegentlich miteinander sprechen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die eheliche Lebensgemeinschaft beendet wurde.
Dafür können unter anderem folgende Umstände sprechen:
- getrennte Schlafzimmer,
- getrennte Haushaltsführung,
- getrennte Einkäufe und Mahlzeiten,
- keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten als Ehepaar,
- getrennte wirtschaftliche Lebensführung,
- der erkennbare Wille, die eheliche Lebensgemeinschaft dauerhaft zu beenden.
Keines dieser Merkmale ist für sich allein ausschlaggebend. Das Familiengericht bewertet stets die gesamte Lebenssituation.
Gerade deshalb sollten Ehegatten den Beginn der Trennung möglichst dokumentieren. Das kann beispielsweise durch eine schriftliche Mitteilung an den anderen Ehegatten oder durch nachvollziehbare Unterlagen geschehen. Eine klare Dokumentation kann spätere Streitigkeiten über den Beginn des Trennungsjahres vermeiden.
Welche rechtlichen Folgen hat das Trennungsjahr?
Mit dem Beginn des Trennungsjahres ändert sich nicht nur das persönliche Zusammenleben. Es entstehen häufig auch zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Fragen.
Viele Ehegatten gehen davon aus, dass diese Themen erst mit der Scheidung relevant werden. Tatsächlich werden jedoch bereits während der Trennungszeit wichtige Entscheidungen getroffen, die sich später auf das Scheidungsverfahren auswirken können.
Gerade deshalb sollte das Trennungsjahr nicht als bloße Wartezeit verstanden werden. Es ist die Phase, in der die Weichen für Unterhalt, Vermögen, die gemeinsame Immobilie und die Betreuung gemeinsamer Kinder gestellt werden.
Je früher die rechtliche Situation geklärt wird, desto eher lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden.
Trennungsunterhalt: Besteht bereits während des Trennungsjahres ein Anspruch?
Ja. Bereits mit der Trennung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt entstehen.
Der Trennungsunterhalt soll verhindern, dass ein Ehegatte während der Trennungszeit wirtschaftlich erheblich schlechter gestellt ist als der andere. Grundlage sind die während der Ehe gelebten Lebensverhältnisse.
Ob tatsächlich ein Anspruch besteht und in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Maßgeblich sind insbesondere die Einkommensverhältnisse beider Ehegatten, die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelfalls.
Gerade wenn ein Ehegatte wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder, Teilzeitarbeit oder einer längeren Erwerbsunterbrechung weniger Einkommen erzielt, kann der Trennungsunterhalt eine wichtige finanzielle Absicherung darstellen.
Wichtig ist jedoch: Trennungsunterhalt wird grundsätzlich nicht automatisch gezahlt. Der Anspruch muss regelmäßig geltend gemacht werden. Wer zu lange wartet, kann finanzielle Nachteile erleiden.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in meinem Beitrag zum Trennungsunterhalt.
Was passiert während des Trennungsjahres mit der gemeinsamen Immobilie?
Die gemeinsame Immobilie gehört häufig zu den größten Streitpunkten nach einer Trennung.
Viele Ehegatten fragen sich, wer zunächst im Haus oder in der Eigentumswohnung bleiben darf, wer die laufenden Darlehensraten übernimmt und wie mit den laufenden Kosten umzugehen ist.
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht.
Ob beide Ehegatten zunächst in der Immobilie wohnen bleiben, einer auszieht oder eine andere Lösung gefunden wird, hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Umständen ab. Dabei spielen unter anderem das Eigentum an der Immobilie, bestehende Darlehensverträge, die Betreuung gemeinsamer Kinder und die finanzielle Leistungsfähigkeit eine Rolle.
Gerade bei selbstgenutzten Immobilien sollten vorschnelle Entscheidungen vermieden werden. Ein ungeplanter Auszug oder ein Verzicht auf Rechte kann sich später auf Unterhaltsfragen, die Vermögensauseinandersetzung oder den Zugewinnausgleich auswirken.
Welche Möglichkeiten bei einer gemeinsamen Immobilie bestehen und welche rechtlichen Folgen Verkauf, Übernahme oder gemeinsame Nutzung haben können, erläutere ich ausführlich in meinem Beitrag zur gemeinsamen Immobilie bei Scheidung.
Was gilt für gemeinsame Konten und laufende Kosten?
Auch während des Trennungsjahres laufen viele finanzielle Verpflichtungen zunächst weiter.
Dazu gehören beispielsweise Darlehensraten, Miete, Versicherungen, Energie- und Nebenkosten oder gemeinsame Konten.
Wer welche Kosten übernimmt, richtet sich nicht allein danach, wer aktuell in der Immobilie wohnt oder wer die Trennung ausgesprochen hat.
Gerade bei gemeinsamen Konten empfiehlt es sich, frühzeitig zu prüfen, ob Änderungen sinnvoll sind. Ebenso sollte geklärt werden, welche regelmäßigen Zahlungen weiterhin gemeinsam erfolgen und welche künftig getrennt getragen werden.
Klare Absprachen helfen häufig dabei, spätere Streitigkeiten zu vermeiden und die wirtschaftliche Situation beider Ehegatten transparent zu gestalten.
Was gilt während des Trennungsjahres für gemeinsame Kinder?
Leben gemeinsame minderjährige Kinder in der Familie, verändert eine Trennung nicht nur das Verhältnis der Ehegatten zueinander. Auch für die Kinder müssen tragfähige Lösungen gefunden werden.
Das Trennungsjahr soll deshalb nicht nur der Klärung wirtschaftlicher Fragen dienen. Es bietet auch die Möglichkeit, eine verlässliche Regelung für Betreuung, Umgang und den Alltag der Kinder zu entwickeln.
Dabei steht das Kindeswohl stets im Mittelpunkt.
Sorgerecht bleibt grundsätzlich bestehen
Viele Eltern befürchten, mit der Trennung automatisch das gemeinsame Sorgerecht zu verlieren. Das ist nicht der Fall.
Auch während des Trennungsjahres bleibt das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich bestehen. Beide Elternteile behalten ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind.
Das bedeutet, dass wichtige Angelegenheiten weiterhin gemeinsam entschieden werden müssen. Dazu gehören beispielsweise die Wahl der Schule, medizinische Eingriffe oder grundlegende Fragen der Erziehung.
Alltagsentscheidungen trifft dagegen regelmäßig der Elternteil, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält.
Die Trennung der Eltern ändert daran grundsätzlich nichts.
Umgangsrecht während des Trennungsjahres
Kinder haben grundsätzlich das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
Ebenso haben beide Elternteile das Recht und die Pflicht, den Kontakt zum Kind zu pflegen.
Wie der Umgang ausgestaltet wird, hängt von den persönlichen Verhältnissen der Familie ab. Manche Eltern finden schnell eine einvernehmliche Lösung. In anderen Fällen entstehen bereits kurz nach der Trennung Konflikte über Betreuungszeiten, Ferien oder Feiertage.
Gerade während des Trennungsjahres empfiehlt es sich, möglichst früh verlässliche Regelungen zu treffen.
Klare Absprachen schaffen Sicherheit für alle Beteiligten und vermeiden spätere Auseinandersetzungen.
Kindesunterhalt während des Trennungsjahres
Mit der Trennung stellt sich regelmäßig auch die Frage nach dem Kindesunterhalt.
Grundsätzlich erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes.
Der andere Elternteil leistet in der Regel Barunterhalt.
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Umständen des Einzelfalls. Maßgeblich sind insbesondere das unterhaltsrelevante Einkommen, das Alter des Kindes sowie mögliche weitere Unterhaltspflichten.
Gerade bei höheren Einkommen, Selbstständigkeit oder erweiterten Umgangsmodellen sollte der Unterhalt sorgfältig geprüft werden.
Weitere Informationen finden Sie auch in meinen Beiträgen zum Kindesunterhalt sowie zum erweiterten Umgang und dessen Auswirkungen auf den Kindesunterhalt.
Darf ich während des Trennungsjahres eine neue Beziehung eingehen?
Diese Frage gehört zu den häufigsten im Familienrecht.
Rechtlich ist eine neue Partnerschaft während des Trennungsjahres grundsätzlich zulässig.
Das Trennungsjahr verpflichtet Ehegatten nicht dazu, bis zur Scheidung allein zu bleiben.
Eine neue Beziehung führt deshalb nicht automatisch dazu, dass das Trennungsjahr von Neuem beginnt.
In der Praxis kann eine neue Partnerschaft allerdings mittelbare Auswirkungen haben. Sie kann beispielsweise Einfluss auf Unterhaltsfragen oder das Verhältnis der Ehegatten zueinander haben. Deshalb empfiehlt sich gerade in konfliktbelasteten Trennungssituationen eine frühzeitige rechtliche Beratung.
Unterbricht eine Versöhnung das Trennungsjahr?
Nicht jede Annäherung führt dazu, dass das Trennungsjahr erneut beginnt.
Das Gesetz möchte Ehegatten ausdrücklich die Möglichkeit geben, ihre Beziehung noch einmal zu überdenken.
Kurzfristige Versöhnungsversuche oder eine vorübergehende Wiederaufnahme des Zusammenlebens führen deshalb nicht automatisch dazu, dass das bisherige Trennungsjahr verloren geht.
Erst wenn die Ehegatten ihre eheliche Lebensgemeinschaft dauerhaft wieder aufnehmen und die Trennung tatsächlich beenden, beginnt ein späteres Trennungsjahr grundsätzlich erneut.
Gerade deshalb sollte im Einzelfall sorgfältig geprüft werden, welche rechtlichen Auswirkungen eine Versöhnung oder ein erneutes Zusammenleben hat.
Die häufigsten Fehler im Trennungsjahr
Als Rechtsanwältin für Familienrecht erlebe ich immer wieder, dass nicht die Scheidung selbst die größten Probleme verursacht, sondern Entscheidungen, die bereits während des Trennungsjahres getroffen werden.
Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn die rechtliche Situation frühzeitig geklärt wird.
Unterhalt nicht rechtzeitig geltend machen
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, Trennungsunterhalt werde automatisch gezahlt.
Das ist nicht der Fall.
Wer einen Anspruch auf Trennungsunterhalt hat, sollte diesen frühzeitig prüfen und gegebenenfalls geltend machen. Wird zu lange gewartet, können finanzielle Nachteile entstehen.
Vermögenswerte vorschnell übertragen
Nach einer Trennung werden nicht selten Konten aufgelöst, Geld verschenkt oder Vermögenswerte auf Dritte übertragen.
Solche Entscheidungen können sich später auf den Zugewinnausgleich oder andere vermögensrechtliche Ansprüche auswirken.
Gerade bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder größeren Vermögenswerten sollte deshalb vor jeder Übertragung rechtlicher Rat eingeholt werden.
Gemeinsame Konten unverändert weiterführen
Auch gemeinsame Konten bergen nach einer Trennung erhebliche Risiken.
Laufende Abbuchungen, unübersichtliche Zahlungsvorgänge oder größere Verfügungen können später zu Streit führen.
Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig zu prüfen, wie gemeinsame Konten künftig genutzt werden sollen und ob Änderungen erforderlich sind.
Die gemeinsame Immobilie vorschnell verlassen
Viele Ehegatten ziehen unmittelbar nach der Trennung aus, ohne die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen ausreichend zu bedenken.
Ein Auszug kann sinnvoll sein. Er sollte jedoch gut vorbereitet werden.
Gerade wenn gemeinsames Eigentum besteht oder gemeinsame Darlehen laufen, sollten die Folgen für Unterhalt, Vermögen und die spätere Vermögensauseinandersetzung sorgfältig geprüft werden.
Mündliche Absprachen treffen
Gerade zu Beginn einer Trennung herrscht häufig noch Einigkeit.
Unterhalt, Betreuung der Kinder oder die Nutzung der Immobilie werden oft nur mündlich geregelt.
Kommt es später zum Streit, lassen sich solche Vereinbarungen häufig nur schwer nachweisen.
Wichtige Absprachen sollten deshalb möglichst schriftlich festgehalten werden.
Den Versorgungsausgleich unterschätzen
Viele Ehegatten konzentrieren sich zunächst auf Haus, Auto oder Bankguthaben.
Die Altersvorsorge gerät dabei häufig in den Hintergrund.
Dabei gehört der Versorgungsausgleich regelmäßig zu den wirtschaftlich bedeutendsten Folgen einer Scheidung. Gerade bei langen Ehen können Rentenanwartschaften einen erheblichen Wert haben.
Keine vollständigen Auskünfte erteilen
Im Familienrecht bestehen umfangreiche Auskunftspflichten.
Unvollständige Angaben zu Einkommen, Vermögen oder Altersvorsorge können das Verfahren erheblich verzögern und zusätzliche Kosten verursachen.
Eine vollständige und sorgfältige Vorbereitung erleichtert häufig eine zügige und sachgerechte Lösung.
Emotionale Entscheidungen treffen
Eine Trennung ist für die meisten Menschen eine belastende Situation.
Trotzdem sollten wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Entscheidungen nicht aus einer momentanen emotionalen Belastung heraus getroffen werden.
Gerade Vereinbarungen zu Unterhalt, Vermögen oder der gemeinsamen Immobilie wirken oft viele Jahre nach.
Deshalb empfiehlt es sich, zunächst die rechtliche Situation zu klären und erst anschließend weitreichende Entscheidungen zu treffen.
Warum eine frühzeitige anwaltliche Beratung sinnvoll ist
Das Trennungsjahr entscheidet häufig darüber, wie das spätere Scheidungsverfahren verläuft.
Je früher rechtliche Fragen geklärt werden, desto eher lassen sich wirtschaftliche Nachteile und langwierige Auseinandersetzungen vermeiden.
Als Rechtsanwältin für Familienrecht in Nidderau bei Frankfurt begleite ich Mandantinnen und Mandanten bereits ab dem Zeitpunkt der Trennung. Gemeinsam prüfen wir Unterhaltsansprüche, die Nutzung der gemeinsamen Immobilie, den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich sowie alle weiteren Scheidungsfolgen.
Eine frühzeitige Beratung schafft Klarheit und gibt Ihnen die Möglichkeit, wichtige Entscheidungen auf einer rechtlich fundierten Grundlage zu treffen.
Trennungsjahr vor der Scheidung: Frühzeitig Klarheit schaffen
Das Trennungsjahr ist weit mehr als eine gesetzliche Voraussetzung für die Scheidung.
Bereits während dieser Zeit werden häufig die wichtigsten Entscheidungen für die Zukunft getroffen. Unterhalt, die gemeinsame Immobilie, Vermögen, Versorgungsausgleich und die Betreuung gemeinsamer Kinder lassen sich oft besser regeln, wenn die rechtliche Situation frühzeitig geklärt wird.
Wer seine Rechte und Pflichten kennt, vermeidet kostspielige Fehler und schafft eine gute Grundlage für das spätere Scheidungsverfahren.
Als Rechtsanwältin für Familienrecht in Nidderau bei Frankfurt berate ich Mandantinnen und Mandanten aus Frankfurt, Hanau, Bad Vilbel, Friedberg und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet zu Trennung, Scheidung, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und allen weiteren familienrechtlichen Fragen.
Wenn Sie sich trennen möchten oder bereits getrennt leben, unterstütze ich Sie dabei, Ihre rechtliche und wirtschaftliche Situation frühzeitig einzuordnen und tragfähige Lösungen für Ihre Zukunft zu entwickeln.
Weiterführende Informationen finden Sie auch in meinen Beiträgen zum Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, der gemeinsamen Immobilie bei Scheidung sowie zur Scheidungsfolgenvereinbarung.
Häufig gestellte Fragen
Wann beginnt das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr beginnt, sobald die eheliche Lebensgemeinschaft beendet ist und mindestens ein Ehegatte erkennbar nicht mehr bereit ist, diese wiederherzustellen. Ein Auszug ist dafür nicht zwingend erforderlich.
Kann das Trennungsjahr auch in derselben Wohnung stattfinden?
Ja. Ehegatten können auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben. Voraussetzung ist, dass keine gemeinsame Lebensgemeinschaft mehr besteht und jeder seinen Alltag grundsätzlich selbst organisiert.
Muss einer der Ehegatten ausziehen?
Nein. Das Gesetz verlangt keinen Auszug. Ob ein Auszug sinnvoll ist, hängt von den persönlichen, wirtschaftlichen und familiären Umständen ab.
Kann die Scheidung bereits vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden?
Der Scheidungsantrag kann kurz vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Die Scheidung selbst setzt grundsätzlich voraus, dass das Trennungsjahr zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung beendet ist.
Unterbricht eine Versöhnung das Trennungsjahr?
Nicht jeder Versöhnungsversuch führt dazu, dass das Trennungsjahr erneut beginnt. Erst wenn die Ehegatten ihre eheliche Lebensgemeinschaft dauerhaft wieder aufnehmen, beginnt ein späteres Trennungsjahr grundsätzlich von Neuem.
Besteht bereits während des Trennungsjahres Anspruch auf Unterhalt?
Ja. Bereits ab der Trennung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Ob und in welcher Höhe Unterhalt geschuldet wird, hängt von den Einkommensverhältnissen und den Umständen des Einzelfalls ab.
Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?
Ob die Immobilie verkauft, von einem Ehegatten übernommen oder zunächst gemeinsam genutzt wird, hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Eine pauschale Lösung gibt es nicht.
Bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen?
Ja. Die Trennung oder das Trennungsjahr führen grundsätzlich nicht zum Wegfall des gemeinsamen Sorgerechts. Wichtige Entscheidungen für das Kind treffen die Eltern weiterhin gemeinsam.
Kann ich während des Trennungsjahres eine neue Beziehung eingehen?
Ja. Eine neue Partnerschaft ist rechtlich zulässig und führt grundsätzlich nicht dazu, dass das Trennungsjahr erneut beginnt.
Warum sollte ich mich bereits während des Trennungsjahres anwaltlich beraten lassen?
Viele wichtige Entscheidungen werden bereits vor der Scheidung getroffen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft dabei, Unterhalt, Vermögen, die gemeinsame Immobilie, Altersvorsorge und weitere Scheidungsfolgen rechtzeitig und rechtssicher zu regeln.
Wenn Sie Fragen zu Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich oder den wirtschaftlichen Folgen von Care-Arbeit haben, unterstütze ich Sie gerne.
Als Rechtsanwältin für Familienrecht in Nidderau bei Frankfurt berate ich Mandantinnen und Mandanten aus Frankfurt, Hanau, Bad Vilbel, Friedberg, Maintal, Karben, Bruchköbel und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet zu Trennung, Scheidung, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
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