Scheidungsantrag einreichen Ablauf Fristen

Inhaltsverzeichnis

Wie reiche ich eine Scheidung ein?

Sie stehen vor einer Trennung und brauchen Klarheit. Sie erfahren hier, wie Sie eine Scheidung einreichen und welche Schritte jetzt für Sie zählen. Sie sehen, was das Trennungsjahr für Ihren Alltag und Ihre finanzielle Situation bedeutet. Sie bekommen einen klaren Überblick zu Ablauf, Fristen und Kosten. So wissen Sie, was als Nächstes passiert und wie Sie Ihren Weg gut vorbereiten.

Ablauf, Fristen und die Kosten des Scheidungsantrags

Eine Scheidung beginnt nicht erst mit dem Gang zum Gericht, sondern mit klaren rechtlichen Voraussetzungen. Wichtigster Ausgangspunkt ist das Trennungsjahr. Ehegatten müssen mindestens zwölf Monate getrennt leben, bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann.

Trennungsjahr als Voraussetzung

Getrenntleben bedeutet, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht, entweder durch zwei Wohnungen oder innerhalb der gemeinsamen Wohnung durch eine klare Trennung von Haushalt und Lebensführung.

Während dieser Zeit bleibt die Unterhaltspflicht bestehen. Wer die Kinder überwiegend betreut, hat Anspruch auf Kindesunterhalt. Zusätzlich kann der wirtschaftlich schwächere Ehepartner Trennungsunterhalt beanspruchen. Das Gesetz will damit sicherstellen, dass die wirtschaftliche Basis während der Trennungsphase erhalten bleibt, gerade für Kinder und für den Ehepartner, der familiäre Care-Arbeit leistet. Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist diese Phase doppelt bedeutsam. Sie bietet Zeit, das Unternehmen organisatorisch zu stabilisieren und finanzielle Weichen zu stellen, bevor das Scheidungsverfahren offiziell eingeleitet wird.

Mehr dazu, welche Kosten in einer Trennungssituation insgesamt entstehen können, finden Sie im Beitrag Scheidungskosten im Überblick.

Der Ablauf des Scheidungsverfahrens

Nach Ablauf des Trennungsjahres kann einer der Ehepartner den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Das Verfahren folgt dabei klaren Schritten:

1.) Prüfung des Scheiterns der Ehe:

Zunächst prüft das Gericht, ob die Ehe gescheitert ist. Dies gilt in der Regel dann als nachgewiesen, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen und das Trennungsjahr eingehalten wurde. Somit muss es eine Zerrüttung der Ehe vorliegen, was in der Regel nach dem Trennungsjahr als gegeben gilt.

Reicht nur ein Ehepartner den Antrag ein, kann die Ehe nach drei Jahren Trennung auch ohne Zustimmung des anderen Ehepartners geschieden werden.

2.) Antragsstellung:

Der Scheidungsantrag selbst muss anwaltlich eingereicht werden. Das heißt, zumindest der Antragsteller benötigt anwaltliche Vertretung. Der andere Ehepartner kann der Scheidung auch ohne Anwalt zustimmen, wenn keine weiteren Folgesachen (wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich) geregelt werden sollen.

3.) Versorgungsausgleich:

Das Gericht holt automatisch Auskünfte zum Versorgungsausgleich ein, also zur Altersvorsorge beider Ehegatten.

4.) Mündliche Verhandlung:

Anschließend wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt. Dort stellt das Gericht die Scheidung fest, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kosten des Scheidungsantrags: Gericht und Anwalt

Die reinen Scheidungskosten setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten für den Scheidungsantrag zusammen. Maßgeblich ist der Verfahrenswert, der sich in erster Linie am Einkommen und Vermögen der Ehepartner orientiert.

Ein Beispiel:

Liegt das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen bei 4.000,00 Euro, wird daraus ein Verfahrenswert gebildet, der wiederum die Grundlage für die Gerichtskosten und bei einer Abrechnung nach RVG die gesetzlichen Anwaltsgebühren darstellt.

In meiner Kanzlei haben Sie die Wahl zwischen drei klaren Kostenmodellen:

  • Pauschale – für klar abgegrenzte Mandate
  • RVG-Abrechnung – gesetzlich festgelegt, abhängig vom Verfahrenswert
  • Stundenhonorar – transparent und flexibel, orientiert am tatsächlichen Aufwand

Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer ist das Stundenhonorar oft der nachvollziehbarste Weg: Die Kosten orientieren sich am tatsächlichen Aufwand und bleiben unabhängig vom Verfahrenswert planbar. So behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Kostenstruktur.

Einen vertieften Überblick zu den Kosten und Unterschieden zwischen reinen Scheidungskosten und Folgekosten finden Sie in meinem Artikel Scheidungskosten im Überblick.

Dauer und Fristen

Der gesamte zeitliche Ablauf einer Scheidung hängt stark davon ab, ob die Ehe einvernehmlich oder streitig geführt wird.

  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind die Hauptpunkte bereits geklärt. Nach Einreichung des Antrags und Durchführung des Versorgungsausgleichs kann das Gericht die Ehe in wenigen Monaten scheiden.
  • Bei einer streitigen Scheidung verlängert sich das Verfahren erheblich, weil Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht mitverhandelt werden. Diese zusätzlichen Verfahren verursachen nicht nur mehr Zeitaufwand, sondern auch höhere Kosten.

Wenn es um komplexere Themen wie Unternehmenswerte, Beteiligungen oder internationale Vermögensfragen geht, lesen Sie gerne auch meinen Beitrag Unternehmerehen und Scheidung.

Klarheit schaffen, Kosten im Blick behalten

Eine Scheidung einzureichen bedeutet, einen rechtlich klar geregelten Weg zu beschreiten. Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist dabei entscheidend, das Trennungsjahr sinnvoll zu nutzen, Unterlagen zu ordnen und frühzeitig die Kostenmodelle im Blick zu behalten. Die reinen Scheidungskosten bestehen aus Gericht und Anwalt, wobei das gewählte Vergütungsmodell maßgeblich bestimmt, wie transparent und steuerbar diese ausfallen.

Wenn Sie sich in einer Trennungssituation befinden und wissen möchten, welche Kosten auf Sie zukommen und wie sich der Ablauf in Ihrem Fall gestalten lässt, sprechen Sie mich an. Als Rechtsanwältin für Familienrecht berate ich Sie diskret, zielorientiert und mit einem klaren Blick für rechtlich belastbare und wirtschaftlich tragfähige Lösungen.

Ich begleite Mandantinnen und Mandanten nicht nur in Nidderau, sondern auch im gesamten Rhein-Main-Gebiet und bundesweit, immer mit dem Ziel, Klarheit und Verlässlichkeit zu schaffen.

Eine Mediation kann dafür eine Option sein – sie ersetzt keine klare Rechtsposition, erleichtert aber tragfähige Lösungen, gerade bei Themen, in denen die menschliche Ebene entscheidend ist. Für andere Fragen, etwa die saubere Bewertung von Vermögenswerten oder die Durchsetzung berechtigter Ansprüche, ist die gerichtliche Klärung der präzise Weg.

Was zählt als Trennung?

Getrennte Haushaltsführung. Entweder zwei Wohnungen oder klare Trennung innerhalb einer Wohnung.

Wann kann ich eine Scheidung einreichen?

Nach zwölf Monaten Trennung. Erst dann prüft das Gericht den Scheidungsantrag.

Brauche ich dafür eine Anwältin oder einen Anwalt?

Ja. Der Scheidungsantrag muss anwaltlich eingereicht werden. Die Zustimmung kann ohne Anwalt erfolgen, wenn keine Folgesachen geregelt werden.

Welche Unterhaltsansprüche bestehen während der Trennung?

Kindesunterhalt und wenn nötig, Trennungsunterhalt. Beides soll die finanzielle Stabilität sichern.

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?

Antrag einreichen. Versorgungsausgleich klären. Termin zur mündlichen Verhandlung. Entscheidung des Gerichts.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert und umfassen Gericht und Anwalt. Die Vergütung hängt vom gewählten Modell ab.

Wie lange dauert das Verfahren?

Einvernehmlich oft wenige Monate nach Ablauf des Trennungsjahres. Streitige Verfahren dauern deutlich länger.

Was kann ich in der Trennungszeit vorbereiten?

Unterlagen ordnen. Finanzen klären. Unterhaltsfragen prüfen. Entscheidungen zu Vermögen und Vorsorge vorbereiten.

Wann lohnt sich anwaltliche Beratung?

Sobald Sie Fragen zu Trennung, Unterhalt, Vermögen oder dem Ablauf haben. Frühe Beratung schafft Struktur und Sicherheit.

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