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Nachehelicher Unterhalt und ehebedingte Nachteile; Klarheit für Paare, Unternehmerinnen und Unternehmer nach der Scheidung
Nachehelicher Unterhalt ist ein Thema, das viele Menschen nach einer Scheidung bewegt.
Er bezeichnet die Verpflichtung eines geschiedenen Ehepartners, dem anderen finanziell beizustehen, wenn dieser nach der Trennung nicht in der Lage ist, seinen angemessenen Lebensbedarf aus eigenen Einkünften zu decken.
Dabei ist entscheidend, dass Unterschiede zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt bestehen und dass vor allem zwei rechtliche Konzepte im Blick behalten werden müssen: die nacheheliche Solidarität und die ehebedingten Nachteile. In diesem Beitrag wird erläutert, was diese Begriffe bedeuten, wie sie tatsächlich wirken und warum sie gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie vermögende Ehepartnerinnen und Ehepartner in komplexen wirtschaftlichen Lebenssituationen eine große Rolle spielen.
Als Rechtsanwältin für Familienrecht mit Sitz in Nidderau bei Frankfurt begleite ich Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Meine Erfahrung aus zahlreichen Scheidungsverfahren zeigt: Viele Konflikte über den nachehelichen Unterhalt lassen sich durch frühzeitige strategische Überlegungen und eine präzise rechtliche Bewertung vermeiden.
Was ist nachehelicher Unterhalt und ehebedingte Nachteile?
Rechtlich ist der nacheheliche Unterhalt in § 1569 BGB geregelt. Er kommt dann in Betracht, wenn ein Ehepartner nach der Scheidung nicht in der Lage ist, seinen eigenen angemessenen Lebensbedarf zu decken.
Dieser Bedarf orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen, solange diese nicht unbillig oder nicht mehr realistisch sind. Das bedeutet, dass davon ausgegangen wird, dass ein geschiedener Ehepartner grundsätzlich in der Lage sein sollte, seinen eigenen Unterhalt zu bestreiten. Ist das nicht der Fall, kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entstehen.
Entscheidend ist dabei, warum und in welchem Umfang der andere Ehepartner nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Dieser Grund kann in einer der ehebedingten Nachteile liegen oder in einer allgemeinen Solidarität nach der Ehe begründet sein. § 1578b BGB stellt hierfür wichtige Kriterien auf.
Ehebedingte Nachteile: was bedeutet das?
Der Begriff „ehebedingte Nachteile“ beschreibt Nachteile, die durch die eheliche Lebensgemeinschaft entstanden sind und dazu führen, dass der unterhaltsberechtigte Ehepartner nach der Scheidung nicht so viel Einkommen erzielt, wie er ohne die Ehe hätte erlangen können.
Typischerweise sind dies Situationen, in denen ein Ehepartner seine Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise eingestellt hat, etwa um sich der Familien- und Kinderbetreuung zu widmen, oder wenn er infolge der Ehe berufliche Chancen verpasst hat. Der ehebedingte Nachteil wird ermittelt, indem das tatsächliche Einkommen mit dem hypothetischen Einkommen verglichen wird, das ohne die eheliche Rollenverteilung möglich gewesen wäre.
Insbesondere wenn ein Ehepartner über viele Jahre dem Haushalt und der Familie vor allem zu Hause den Rücken frei gehalten hat, kann ein solcher ehebedingter Nachteil bestehen. Entscheidend ist dabei, dass nicht alle Nachteile automatisch als ehebedingt anerkannt werden. So werden im Versorgungsausgleich bereits viele Nachteile ausgeglichen, die etwa durch geringere Rentenanwartschaften entstehen, weil ein Ehepartner weniger gearbeitet hat.
Damit ist das eigentliche Ziel des Versorgungsausgleichs, die während der Ehe erworbenen sozialen Ansprüche hälftig zu verteilen. Nachteile, die über den Versorgungsausgleich hinaus bestehen, etwa weil der unterhaltspflichtige Ex-Partner deutlich mehr Einkommen oder bessere Erwerbsaussichten hat, können im Rahmen des nachehelichen Unterhalts eine Rolle spielen.
Wie lange und in welcher Höhe wird Unterhalt gezahlt?
Ein lebenslanger Unterhalt auf dem Niveau der ehelichen Lebensverhältnisse ist heutzutage nicht die Regel, sondern die Ausnahme.
Nachehelicher Unterhalt kann befristet oder herabgesetzt werden, wenn eine dauerhafte Verpflichtung unbillig wäre. Die Rechtsprechung berücksichtigt dabei die Dauer der Ehe, das Alter der Beteiligten und die Dauer, über die ein Ehepartner dem Arbeitsmarkt ferngeblieben ist.
Gerade in langjährigen Ehen mit gemeinsamen Kindern hat der Aspekt der Solidarität nach der Rechtsprechung Bedeutung: Wenn Kinder betreut wurden und der Betreuende dadurch erhebliche Nachteile in Ausbildung und Einkommen hat, wird dies bei der Bewertung der Billigkeit berücksichtigt.
Bei der Bewertung spielt auch die Frage eine Rolle, ob der Anspruch auf Unterhalt mit der Zeit reduziert oder zeitlich begrenzt werden kann. Nach aktueller Praxis führen Gerichte häufig eine Abwägung durch, bei der auch beispielhafte Übergangsfristen ins Spiel kommen. In manchen Fällen wird ein Unterhaltsanspruch über mehrere Jahre zugesprochen und danach reduziert, beispielsweise unter dem Gesichtspunkt, dass der ehemals betreuende Ehepartner sich schrittweise wirtschaftlich eigenständig aufstellen kann.
Kinder, Betreuung und der Unterhalt nach der Ehe
Kinder tragen in vielerlei Hinsicht zur Bewertung des nachehelichen Unterhalts bei.
In Ehen, in denen Kinder über Jahre betreut wurden, ist ein ehebedingter Nachteil häufiger anzunehmen, weil die berufliche Entwicklung des Betreuenden eingeschränkt gewesen sein kann. Die Betreuung gemeinsamer Kinder beeinflusst nicht nur den Unterhaltsbedarf selbst, sondern auch die Frage, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht. Dabei ist zwischen dem sogenannten Kindesbetreuungsunterhalt im Trennungszeitraum (§ 1570 BGB) und dem nachehelichen Unterhalt zu unterscheiden. Der Kindesunterhalt dient der Sicherstellung des Unterhaltsbedarfs der Kinder und ist vorrangig zu betrachten, wie im Blogbeitrag zu Kindesunterhalt und Scheidungskosten erläutert.
Kinder können zudem deutlich machen, dass eine Befristung des nachehelichen Unterhalts nicht sinnvoll oder unbillig wäre: Haben Eltern gemeinsam für die Betreuung und Erziehung von Kindern auf Erwerbstätigkeit verzichtet, wirkt sich das stärker auf die wirtschaftliche Eigenständigkeit des betreuenden Ex-Partners aus. In solchen Fällen würdigen Gerichte den Betreuungsaufwand im Rahmen der Billigkeitsabwägung und erkennen ehebedingte Nachteile eher als gegeben an.
Besonderheiten bei Unternehmerehen und Vermögensfragen
Gerade in Unternehmerehen oder bei Eltern mit wirtschaftlich unabhängigen Lebensverhältnissen und komplexen Vermögensstrukturen ist die Prüfung des nachehelichen Unterhalts anspruchsvoll.
Unternehmer/innen haben häufig variable Einkommen, Beteiligungen, stille Reserven oder operative Verpflichtungen, die im Rahmen einer Unterhaltsberechnung transparent gemacht werden müssen. Auch die Liquidität des Unternehmens kann Einfluss auf die Frage haben, wie hoch ein Unterhaltsbetrag realistisch geleistet werden kann, ohne die wirtschaftliche Existenz der Geschäftsführung zu gefährden.
In solchen Fällen ist eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse nötig, einschließlich betriebswirtschaftlicher Auswertungen, Gewinnermittlungen und einer realistischen Einschätzung des Einkommens, das ohne ehebedingte Nachteile erzielbar wäre. Oft bietet sich in diesen Fällen eine Scheidungs- und Vermögensfolgenvereinbarung an, mit der viele Streitpunkte im Vorfeld geregelt werden können: ein Thema, das auch im Blogbeitrag zur Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ausführlich dargestellt wird.
Kinder und der nacheheliche Unterhalt: warum sie hier so wichtig sind
Kinder spielen beim nachehelichen Unterhalt eine zentrale Rolle, weil ihre Betreuung und Erziehung oft die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern beeinflusst.
Gerade dann, wenn ein Elternteil während der Ehe überwiegend oder zeitweise die Betreuung der gemeinsamen Kinder übernommen hat, kann dies zu einem ehebedingten Nachteil führen. Ein solcher Nachteil entsteht dann, wenn der betreuende Elternteil infolge dieser familiären Aufgaben seine Erwerbstätigkeit reduziert oder ganz eingestellt hat und dadurch langfristig geringere Einkünfte erzielt. Solche Nachteile werden bei der Bewertung des nachehelichen Unterhalts berücksichtigt, weil dadurch die Fähigkeit des betreuenden Elternteils, sich selbst zu unterhalten, deutlich eingeschränkt sein kann.
Kinder spielen außerdem deswegen eine Rolle, weil der Gesetzgeber und die Rechtsprechung davon ausgehen, dass Eltern, die gemeinsame Kinder erzogen haben, nicht allein durch eine Scheidung „allein gelassen“ werden sollten, nur weil sie zuvor ihre Arbeitszeiten reduziert haben. In einer Situation, in der ein Elternteil bis zur Einschulung oder darüber hinaus überwiegend für die Kinderbetreuung verantwortlich war, wirken sich diese Jahre oft später im Berufsleben aus. Diese Betreuungslücke lässt sich nicht einfach durch spätere Erwerbstätigkeit ausgleichen, da auf dem Arbeitsmarkt womöglich relevante Erfahrungen und Qualifikationen fehlen. In solchen Fällen wird deshalb geprüft, ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht und in welcher Höhe dieser Unterhalt zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts erforderlich ist.
Kinder betreuen heißt aber nicht automatisch, dass ein unbegrenzter Unterhaltsanspruch besteht. Entscheidend ist, wie lange und in welchem Umfang die Betreuung die Erwerbschancen des Elternteils beeinflusst hat, wie alt die Kinder sind und welche Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt bestehen. Hierfür wird auch oft eine Abwägung vorgenommen zwischen dem Bedarf des betreuenden Elternteils und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ex-Partners. Dabei wird berücksichtigt, ob beispielsweise ein Ausbildungsabschluss nachholbar ist oder ob – wie in manchen Fällen – trotz Betreuung eine Teilzeittätigkeit möglich war.
Die Rolle der Kinder wird zusätzlich wichtig, wenn es um Kindesunterhalt selbst geht: Unabhängig vom nachehelichen Unterhalt sind Eltern verpflichtet, den finanziellen Bedarf ihrer Kinder zu decken. Dieser Bedarf bemisst sich nach der jeweiligen Düsseldorfer Tabelle und wird im Blogartikel ausführlich erläutert.
Ebenso beeinflusst die Frage, ob Kinder vorhanden sind und wie ihre Betreuung organisiert war, andere Bereiche der Scheidung. Beispielsweise sind bei der Ermittlung von Scheidungskosten und Verfahrenswerten Aspekte wie gemeinsamer Sorge- und Umgangsrecht, Betreuungszeiten und notwendige familienrechtliche Regelungen zu berücksichtigen, wie im Blogbeitrag „Scheidungskosten im Überblick: Klarheit für Unternehmer, Unternehmerinnen und Familien“ beschrieben.
Kinder sind damit nicht nur in der emotionalen Dimension ein Faktor, sondern haben ganz konkret Einfluss auf die rechtliche Bewertung von Unterhaltspflichten, ehebedingten Nachteilen und der Frage, wie die wirtschaftlichen Perspektiven beider Ex-Partner nach der Ehe einzuschätzen sind.
Eine sorgfältige Analyse der Betreuungsleistung und ihrer Auswirkungen auf die beruflichen Chancen des betreuenden Elternteils ist deshalb ein zentraler Baustein einer verlässlichen Scheidungs- und Unterhaltsberatung.
Praxisgerechte Orientierung: Was bedeutet das für Mandanten?
Für Paare, die sich mit dem Gedanken einer Scheidung tragen, bedeutet die rechtliche Lage rund um den nachehelichen Unterhalt und ehebedingte Nachteile Folgendes: Eine pauschale Erwartung eines „lebenslangen Unterhalts“ ist rechtlich nicht verankert. Vielmehr hängt der Anspruch von einer Vielzahl von Faktoren ab, darunter die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, die Dauer und Lebensgestaltung der Ehe, gemeinsame Kinder, ausgeglichener Versorgungsausgleich und ehebedingte Nachteile, die wirtschaftliche Nachteile verursachen.
Eine fundierte rechtliche Bewertung setzt daher voraus, dass beide Seiten ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen und im Rahmen einer Billigkeitsprüfung angemessen gewichtet werden. Gerade bei komplexen Fällen mit Unternehmern, hohem Vermögen oder internationalen Bezügen empfehle ich eine frühzeitige strategische Beratung, um Risiken zu kontrollieren und tragfähige Vereinbarungen zu entwickeln.
Nachehelicher Unterhalt: maßgeschneidert statt pauschal
Der nacheheliche Unterhalt ist kein einfacher Automatismus. Er ist Ergebnis einer individuellen Abwägung, in der sowohl ehebedingte Nachteile als auch die wirtschaftliche Situation beider Ex-Partner berücksichtigt werden. Bei gemeinsamen Kindern und langen Ehen wirkt sich die Betreuung der Kinder und die damit verbundene wirtschaftliche Rollenverteilung oft stark auf die Bewertung aus. Für Unternehmerfamilien, Selbständige oder Menschen mit komplexen Vermögensverhältnissen spielt zusätzlich die realistische und nachvollziehbare Darstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine große Rolle.
Wenn Sie Fragen zum nachehelichen Unterhalt, zu ehebedingten Nachteilen oder zur strategischen Gestaltung Ihrer Scheidungsfolgen haben, unterstütze ich Sie gerne mit fachlicher Kompetenz und praktischer Erfahrung
Häufig gestellte Fragen
Was ist nachehelicher Unterhalt?
Nachehelicher Unterhalt ist der Unterhalt, der nach Rechtskraft der Scheidung geschuldet sein kann. Anders als der Trennungsunterhalt ist er nicht automatisch, sondern setzt voraus, dass einer der Ehepartner nach der Scheidung nicht in der Lage ist, für den eigenen Lebensunterhalt selbst zu sorgen und hierfür ein rechtlich anerkannter Grund besteht.
Wann besteht ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Ein Anspruch kommt insbesondere in Betracht, wenn einer der gesetzlichen Unterhaltstatbestände erfüllt ist, etwa wegen
– Kinderbetreuung
– Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit
– Arbeitslosigkeit trotz ausreichender Bemühungen
– Aufstockungsbedarf bei deutlich geringerem Einkommen
– Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
Entscheidend ist immer eine Einzelfallprüfung. Es gibt keinen Automatismus.
Was bedeutet „ehebedingter Nachteil“?
Ein ehebedingter Nachteil liegt vor, wenn ein Ehepartner wegen der Ehe und der Rollenverteilung beruflich zurückgesteckt hat und dadurch dauerhafte wirtschaftliche Nachteile entstanden sind.
Typische Beispiele sind
– Reduzierung oder Aufgabe der Berufstätigkeit zugunsten von Kinderbetreuung
– Verzicht auf Karrierechancen
– Mitarbeit im Unternehmen des Ehepartners ohne angemessene Vergütung
Diese Nachteile können eine längere oder unbefristete Unterhaltspflicht rechtfertigen.
Muss ein ehebedingter Nachteil immer nachgewiesen werden?
Ja. Derjenige, der nachehelichen Unterhalt geltend macht, trägt die Darlegungs- und Beweislast. Es muss nachvollziehbar aufgezeigt werden, welche beruflichen Möglichkeiten ohne Ehe bestanden hätten wie sich die Ehe konkret auf die Erwerbsbiografie ausgewirkt hat, dass dieser Nachteil bis heute fortwirkt.
Gerade bei längeren Ehen oder Unternehmerehen ist diese Prüfung komplex.
Welche Rolle spielt die Dauer der Ehe?
Die Ehedauer ist ein zentrales A bwägungskriterium.
Bei kurzen Ehen wird nachehelicher Unterhalt häufig zeitlich begrenzt oder ganz ausgeschlossen. Bei langen Ehen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ehebedingte Nachteile anerkannt werden, insbesondere wenn eine klare Rollenverteilung bestand.
Wie wirkt sich Kinderbetreuung auf den nachehelichen Unterhalt aus?
Kinderbetreuung kann sowohl während als auch nach der Ehe eine Unterhaltspflicht begründen.
Mit zunehmendem Alter des Kindes steigt jedoch regelmäßig die Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils. Entscheidend ist, was konkret zumutbar ist, nicht ein starres Altersmodell.
Welche Besonderheiten gelten bei Unternehmern oder Selbstständigen?
Bei Unternehmerinnen und Unternehmern ist die Unterhaltsberechnung besonders anspruchsvoll. Einkommen besteht oft nicht nur aus Gehalt, sondern aus Gewinnausschüttungen, Entnahmen, Firmenwagen oder sonstigen geldwerten Vorteilen
Zudem stellt sich häufig die Frage, welches Einkommen tatsächlich unterhaltsrelevant ist und welche Beträge im Unternehmen gebunden bleiben müssen. Auch ehebedingte Nachteile entstehen hier oft durch Mitarbeit im Betrieb oder Verzicht auf eigene berufliche Entwicklung.
Kann nachehelicher Unterhalt zeitlich begrenzt werden?
Ja. Das Gesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit der Befristung oder Herabsetzung vor. Voraussetzung ist, dass keine fortwirkenden ehebedingten Nachteile mehr bestehen oder dem Unterhaltsberechtigten eine wirtschaftliche Eigenständigkeit zumutbar ist.
Die Gerichte wägen dabei sehr sorgfältig ab.
Kann man nachehelichen Unterhalt vertraglich regeln?
Ja, etwa durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Dabei sind jedoch rechtliche Grenzen zu beachten. Ein vollständiger Ausschluss kann unwirksam sein, wenn er zu einer unangemessenen Benachteiligung führt. Gerade bei ehebedingten Nachteilen ist eine sorgfältige Gestaltung entscheidend.
Welche Rolle spielen Steuerberater und wirtschaftliche Beratung?
Gerade bei höheren Einkommen oder Unternehmerehen ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit sinnvoll. Steuerliche Effekte, Einkommensstruktur und Vermögensbindung beeinflussen die Unterhaltsberechnung erheblich. Eine saubere wirtschaftliche Aufbereitung vermeidet spätere Streitigkeiten.
Was sollten Betroffene frühzeitig beachten?
Je früher Unterhaltsfragen strukturiert angegangen werden, desto größer sind die Gestaltungsspielräume. Dazu gehören klare Dokumentation der Erwerbsbiografie, Nachweise zur Kinderbetreuung oder Mitarbeit im Unternehmen realistische Einschätzung von Einkommensperspektiven
So lassen sich faire und tragfähige Lösungen entwickeln.



