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Wenn Familie und Erbe zusammentreffen: wo Familienrecht und Erbrecht sich begegnen
Sie sehen, wie Erbrecht und Familienrecht ineinandergreifen und welche Folgen das für Ihre Nachfolge hat. Sie erfahren, wie Güterstand, Ehe, Trennung und Scheidung die Erbquote und Pflichtteilsrechte verändern. Sie erkennen, warum Patchworkfamilien klare testamentarische Regelungen brauchen, wenn alle Kinder gleichgestellt sein sollen. Sie sehen, welche Bedeutung Unternehmensanteile, Immobilien und Vermögen für eine geordnete Erbfolge haben. Sie bekommen einen kompakten Überblick, welche Entscheidungen im Erbfall rechtliche und wirtschaftliche Klarheit schaffen.
Erbrecht und Familienrecht sind zwei Rechtsgebiete, die sich an zentralen Punkten überschneiden.
Beide betreffen persönliche Beziehungen, Verantwortung und Vermögen, also Themen, die tief in das private Leben hineinwirken.
Ob Trennung, Wiederheirat, Vorsorge oder die Weitergabe von Familienvermögen: Wer beides zusammendenkt, schafft Klarheit: rechtlich, wirtschaftlich und familiär.
Ehe und Erbrecht: wie der Güterstand die Erbfolge beeinflusst
Viele Ehepartner gehen davon aus, dass der überlebende Ehegatte automatisch „alles“ erbt. Das ist jedoch nicht der Fall.
Wie groß der Erbteil des Ehepartners tatsächlich ist, hängt vom gesetzlichen Güterstand ab und der ist in den meisten Fällen die Zugewinngemeinschaft, § 1363 BGB.
Lebt das Ehepaar in diesem Güterstand, erhält der überlebende Partner zusätzlich zu seinem gesetzlichen Erbteil einen pauschalen Zugewinnausgleich von einem Viertel, § 1371 BGB. Damit erbt er in der Regel die Hälfte des Nachlasses, wenn Kinder vorhanden sind.
Bei Gütertrennung oder Gütergemeinschaft gelten hingegen andere Berechnungen.
Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer ist es entscheidend, dass ehevertragliche und erbrechtliche Regelungen miteinander harmonieren. Andernfalls drohen ungewollte wirtschaftliche Folgen, etwa Liquiditätsengpässe im Erbfall oder steuerliche Nachteile.dabei, Ihre Rechte zu wahren und eine klare, tragfähige Lösung zu finden, die Ihnen gerecht wird.
Ich berate Sie hierzu im Familienrecht und im Erbrecht in Nidderau und Umgebung Frankfurt am Main.
Ehevertrag gestalten: Trennung und Scheidung: was passiert mit Erb- und Pflichtteilsrechten?
Während einer Trennung bleibt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten zunächst bestehen. Erst mit der Rechtskraft der Scheidung entfällt der gesetzliche Erbanspruch.
Das bedeutet: Stirbt ein Ehepartner während des laufenden Scheidungsverfahrens, kann der andere, je nach Verfahrensstand, unter Umständen noch erben.
Auch das Pflichtteilsrecht bleibt bis zur Scheidung bestehen. Wer eine Trennung plant, sollte daher Testament, Erbvertrag oder Vorsorgevollmacht rechtzeitig anpassen. Das verhindert Konflikte und sichert die gewünschte Nachfolge.
Tipp: In Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen können ehe- und erbrechtliche Themen rechtzeitig aufeinander abgestimmt werden – das schafft Rechtssicherheit und Planbarkeit.
Patchworkfamilien und Stiefkinder: rechtzeitig vorsorgen
In Patchworkfamilien mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen wird die Schnittstelle zwischen Erbrecht und Familienrecht besonders deutlich. Gesetzlich erben nur leibliche und adoptierte Kinder. Stiefkinder haben ohne Adoption kein gesetzliches Erbrecht. Wer sicherstellen möchte, dass alle Kinder gleichgestellt sind, muss dies testamentarisch ausdrücklich regeln.
Ein klassisches Berliner Testament kann eine gute Lösung sein, es birgt aber Risiken: Pflichtteilsrechte von Kindern können Ansprüche auslösen, die den überlebenden Ehepartner finanziell belasten. Auch steuerliche Fragen spielen eine Rolle.
Gerade in komplexen Familienkonstellationen ist eine individuelle Nachfolgeplanung sinnvoll, die familiäre Bindungen, wirtschaftliche Verhältnisse und emotionale Aspekte gleichermaßen berücksichtigt.
Familienunternehmen und Erbfolge: die wirtschaftliche Dimension
Wenn Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder bedeutendes Vermögen Teil des Nachlasses sind, überschneiden sich Erb- und Familienrecht unmittelbar. Ein Ehevertrag, ein Gesellschaftsvertrag und ein Testament müssen aufeinander abgestimmt sein, sonst drohen Widersprüche.
Beispiel: In einem Gesellschaftsvertrag ist eine Nachfolgeregelung vorgesehen, im Testament aber eine andere Person als Erbe benannt. Ohne Abstimmung führt das zu rechtlicher Unsicherheit und ggf. zu Streit unter Erben und Mitgesellschaftern.
Für Unternehmerinnen und Unternehmer gilt daher:
- Gesellschaftsrechtliche Nachfolge, Ehevertrag und Testament sollten ineinandergreifen.
- Liquidität und Unternehmensfortführung müssen im Erbfall gesichert bleiben.
- Steuerliche Auswirkungen gehören frühzeitig in die Planung ein.
Lesen Sie dazu auch: Unternehmerehen und Scheidung
Vorsorge, Testament und familiäre Verantwortung
Familienrecht endet nicht mit der Scheidung, oft beginnt danach die Phase, in der Vorsorgefragen entscheidend werden. Ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht sorgt dafür, dass im Ernstfall keine Fremden über persönliche oder finanzielle Angelegenheiten entscheiden. Ehepartner und Eltern sollten hier rechtzeitig aktiv werden.
Besonders sinnvoll sind:
- Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten (z. B. Berliner Testament),
- Erbverträge, wenn unternehmerische oder familiäre Interessen zu koordinieren sind,
- Sorgerechts- und Vorsorgevollmachten, damit im Ernstfall vertraute Personen handeln dürfen.
Diese Dokumente sollten regelmäßig überprüft und bei Veränderungen, etwa Trennung, neue Partnerschaft oder Geburt eines Kindes, angepasst werden.
Ehevertrag gestalten – klare Regeln für eine verlässliche Zukunft
Familienrecht und Erbrecht in Nidderau, Frankfurt und bundesweit
Die Kombination aus Familienrecht und Erbrecht ist komplex; sie verlangt juristische Präzision und gleichzeitig menschliches Gespür. In meiner Kanzlei in Nidderau berate ich Sie zu allen Fragen rund um Erbfolge, Zugewinnausgleich, Trennung und Vorsorge. Dabei geht es nicht nur um Paragrafen, sondern um Lösungen, die zu Ihrem Leben passen.
Ich unterstütze Sie dabei, rechtzeitig Klarheit zu schaffen: für Ihre Familie, Ihr Vermögen und Ihre Zukunft.
Weitere Themen im Blog:
- Wie reiche ich eine Scheidung ein? Alles zum Ablauf, Kosten und Fristen
- Scheidung ohne Ehevertrag – was steht wem zu?
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FAQs
Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist
Die gesetzliche Erbfolge greift. Ehepartner und Kinder teilen sich den Nachlass entsprechend ihrem gesetzlichen Anteil.
Erbt der getrennte Ehegatte noch?
Ja. Bis zur rechtskräftigen Scheidung bleibt das gesetzliche Erbrecht bestehen.
Haben Stiefkinder ein Erbrecht?
Nein. Stiefkinder erben nur, wenn sie adoptiert wurden oder im Testament ausdrücklich bedacht sind.
Wie wirkt sich der Güterstand auf die Erbquote aus?
Der Güterstand bestimmt die Höhe des Erbteils des überlebenden Ehepartners. In der Zugewinngemeinschaft erhöht ein pauschaler Ausgleich den gesetzlichen Anteil.
Wie sichere ich Unternehmensvermögen im Erbfall
Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag und Testament müssen aufeinander abgestimmt sein, damit Nachfolge, Liquidität und Kontrolle klar geregelt sind.


