Unternehmerehen

Inhaltsverzeichnis

Unternehmerehen und Scheidung 

Vermögen, Beteiligungen und Verantwortung rechtssicher sichern

Eine Scheidung ist immer ein Einschnitt, privat wie rechtlich. Für Unternehmerinnen und Unternehmer geht es dabei jedoch um weit mehr als Unterhalt und Sorgerecht. Wo nicht nur die Familie, sondern auch ein Unternehmen im Mittelpunkt steht, greifen private und wirtschaftliche Fragen unmittelbar ineinander. Unternehmenswerte, Beteiligungen, Immobilien oder internationale Vermögensverflechtungen müssen klar erfasst und rechtlich sauber eingeordnet werden. Viele Mandantinnen und Mandanten stellen deshalb zu Beginn genau diese Frage: Wie lässt sich das eigene Unternehmen in einer Scheidung schützen und welche rechtlichen Schritte sind entscheidend?

Unternehmerehe: Wenn Privatleben und Betrieb verflochten sind 

In Unternehmerehen sind private und geschäftliche Sphären eng miteinander verflochten. Das bedeutet: Eine Scheidung betrifft nicht nur die persönliche Lebenssituation, sondern kann auch Einfluss auf die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens haben. Wer Unternehmerin oder Unternehmer ist, trägt Verantwortung: für das eigene Vermögen, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für Geschäftspartner und nicht selten auch für ganze Familienunternehmen.

In solchen Fällen reichen Standardlösungen des Familienrechts oft nicht aus. Es braucht eine anwaltliche Begleitung, die wirtschaftliche Zusammenhänge versteht und die juristische Strategie darauf abstimmt. Ziel ist es, private und geschäftliche Stabilität zugleich zu sichern und Lösungen zu entwickeln, die langfristig tragfähig sind.

Der Zugewinnausgleich und die Unternehmensbewertung – der kritische Punkt 

Ein Kernpunkt fast jeder Scheidung ist der Zugewinnausgleich. Für Unternehmerehen stellt sich hier die besondere Frage: Wie wird ein Unternehmen bewertet?

Bei der Unternehmensbewertung geht es nicht nur um Bilanzen. Einbezogen werden Unternehmensanteile, stille Reserven und künftige Ertragsaussichten. Entscheidend ist auch die Abgrenzung zwischen Betriebs- und Privatvermögen. Gerade in inhabergeführten Unternehmen verschwimmen die Grenzen häufig: Privatdarlehen, mitgenutzte Immobilien oder Mischformen von Vermögen sind keine Seltenheit.

Hinzu kommt: Die Methode der Bewertung beeinflusst das Ergebnis erheblich. Während beim Substanzwert vor allem Vermögensgegenstände berücksichtigt werden, fließt beim Ertragswert die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens ein. Multiplikatorenmethoden können zu weiteren Abweichungen führen. Für die betroffene Partei bedeutet das: Eine überhöhte Bewertung kann Liquidität und Fortführung des Unternehmens gefährden, eine zu niedrige Bewertung kann berechtigte Ansprüche unterlaufen.

Wer Unternehmerin oder Unternehmer ist, braucht daher eine anwaltliche Begleitung, die gemeinsam mit Sachverständigen die richtige Grundlage schafft. Es geht nicht nur um Zahlen, sondern um Handlungsfähigkeit und den Erhalt wirtschaftlicher Stabilität.

Unterhalt und Einkommensbewertung: differenziert statt pauschal

Unterhaltsfragen spielen in jeder Scheidung eine Rolle, in Unternehmerehen jedoch oft in einem anderen Maßstab. Denn Einkommen ist nicht gleich Einkommen. Während Angestellte ein festes Gehalt beziehen, besteht das Einkommen von Unternehmerinnen und Unternehmern häufig aus mehreren Komponenten: Dividenden, Gewinnausschüttungen, Tantiemen, Firmenwagen, Versorgungszusagen oder private Entnahmen.

Nicht alles davon ist automatisch unterhaltsrelevant. Entscheidend ist, welche Einkünfte regelmäßig fließen, welche steuerlich gebunden sind und welche nur auf dem Papier bestehen. Für Mandantinnen und Mandanten bedeutet das: Klarheit schaffen, welche Beträge tatsächlich berücksichtigt werden und zugleich aufzeigen, welche Belastungen wirtschaftlich realistisch bleiben. Ziel muss eine faire Lösung sein, die nachvollziehbar und tragfähig ist.

Gerade in dieser Frage erleben Mandantinnen und Mandanten oft Unsicherheit. Manche fürchten, dass ein hohes Unternehmenseinkommen automatisch zu unbegrenzten Unterhaltsansprüchen führt. Andere befürchten, dass Jahre der familiären Mitarbeit im Hintergrund nicht ausreichend berücksichtigt werden. Genau hier braucht es eine klare rechtliche Einordnung.

Weitere besondere Herausforderungen von Unternehmerehen

Neben Zugewinn und Unterhalt gibt es eine Reihe weiterer Aspekte, die in Unternehmerehen regelmäßig besondere Bedeutung erlangen:

  • Versorgungsausgleich: Unternehmerische Altersvorsorge besteht oft nicht nur aus klassischen Rentenanwartschaften, sondern aus Pensionszusagen, Rückdeckungsversicherungen oder individuellen Vorsorgemodellen. Diese müssen rechtlich sauber erfasst und bewertet werden, da sie im Scheidungsverfahren vollständig in den Versorgungsausgleich fallen können.
  • Ehevertragliche Gestaltung: Ein maßgeschneiderter Ehevertrag oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft kann Risiken für Unternehmen deutlich reduzieren. Auch während einer bestehenden Ehe sind Anpassungen möglich, um im Scheidungsfall Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
  • Mitarbeit des Ehepartners: Hat die Ehefrau oder der Ehemann über Jahre im Unternehmen mitgearbeitet, sei es unentgeltlich, gering vergütet oder „im Hintergrund“, kann dies bei Unterhalt und Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Solche Leistungen sollten im Verfahren sichtbar gemacht werden.
  • Liquidität beim Zugewinnausgleich: Eine hohe Unternehmensbewertung bedeutet nicht automatisch, dass entsprechende Geldmittel vorhanden sind. Ratenzahlungen, Stundungsmodelle oder die Übertragung anderer Vermögenswerte sind in der Praxis oft nötig, um das Unternehmen nicht zu gefährden.
  • Familienunternehmen und Gesellschaftsrecht: Viele Betriebe sind Familienunternehmen, in denen mehrere Angehörige beteiligt sind. Eine Scheidung berührt dann nicht nur das Ehepaar, sondern auch Gesellschaftsverträge und Nachfolgeregelungen. Hier ist die enge Abstimmung zwischen Familienrecht und Gesellschaftsrecht unverzichtbar.

Internationale Bezüge und komplexe Strukturen

Viele Unternehmerehen sind international geprägt. Auslandsvermögen, Wohnsitze in mehreren Ländern oder internationale Gesellschaftsstrukturen werfen komplexe Fragen auf. Schon die erste Grundsatzfrage lautet: Welches Recht ist überhaupt anwendbar?

Im europäischen Kontext greifen Verordnungen wie die EU-Güterrechtsverordnung oder die Brüssel IIb-Verordnung. Doch bei Vermögen oder Ehepartnern mit Bezug zu Drittstaaten gelten oft andere Regeln. Zuständigkeiten, Anerkennungsfragen und steuerliche Folgen müssen sauber geprüft werden.

Unterschätzt wird auch der Einfluss steuerlicher Aspekte. Vermögensübertragungen, Ausgleichszahlungen oder die Auflösung von Gesellschaftsbeteiligungen können erhebliche Steuerfolgen haben. Wer hier ohne Planung agiert, riskiert Doppelbelastungen oder unnötige Verluste.

Strategien für Unternehmerinnen und Unternehmer in der Scheidung

Wer als Unternehmerin oder Unternehmer eine Scheidung durchläuft, sollte drei Punkte besonders beachten:

  • Vorbereitung: Frühzeitig vollständige Unterlagen zusammenstellen: von Jahresabschlüssen über Gesellschaftsverträge bis zu Immobilienunterlagen. Eine klare Dokumentation verhindert Verzögerungen und erleichtert Verhandlungen.
  • Prioritäten setzen: Definieren, welche Vermögenswerte unbedingt geschützt werden müssen und wo Spielräume für Kompromisse bestehen. Nicht jeder Konflikt muss bis zum Ende geführt werden. Entscheidend ist, dass das Ergebnis wirtschaftlich tragfähig bleibt.
  • Struktur schaffen: Zwischen außergerichtlicher Einigung und gerichtlicher Durchsetzung unterscheiden. Für manche Fragen bietet sich Mediation an, andere erfordern gerichtliche Klarheit. Wichtig ist, beide Wege professionell vorzubereiten und realistisch einzuschätzen.

Die Rolle der anwaltlichen Begleitung

Eine Scheidung in einer Unternehmerehe ist kein rein rechtliches Verfahren. Sie ist ein Prozess, der wirtschaftliche, steuerliche und menschliche Dimensionen umfasst. Mandantinnen und Mandanten, die Verantwortung für Unternehmen, Mitarbeiter und Familie tragen, brauchen eine anwaltliche Begleitung, die juristisch präzise arbeitet, wirtschaftlich denkt und gleichzeitig den persönlichen Faktor nicht aus den Augen verliert.

Als Rechtsanwältin für Familienrecht sehe ich meine Aufgabe darin, Strukturen zu ordnen, Handlungsfähigkeit zu sichern und Lösungen zu entwickeln, die rechtlich belastbar und wirtschaftlich vernünftig sind. So behalten meine Mandantinnen und Mandanten die Kontrolle: über ihr Unternehmen, ihr Vermögen und ihre persönliche Zukunft.

Unternehmerehen erfordern Klarheit und Strategie

Die Scheidung einer Unternehmerehe ist immer mehrdimensional. Sie betrifft das Private, das Geschäftliche und oft auch das Internationale. Wer früh Klarheit schafft, Unterlagen aufbereitet, Prioritäten setzt und eine klare Strategie entwickelt, vermeidet langwierige Auseinandersetzungen und schützt zugleich die eigene wirtschaftliche Substanz.

Scheidung in einer Unternehmerehe bedeutet nicht zwangsläufig Stillstand oder Verlust. Mit einer vorausschauenden Begleitung lassen sich Handlungsfähigkeit, Vermögen und unternehmerische Perspektiven bewahren. Genau das ist mein Ansatz: juristische Exzellenz mit wirtschaftlichem Weitblick zu verbinden: diskret, strategisch und durchsetzungsstark.

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