

Trennung & Scheidung Eine Entscheidung mit Konsequenzen
Trennung und Scheidung markieren bedeutende Wendepunkte im Leben. Bereits die Trennung bildet eine Zäsur für viele Bereiche, die Wohnsituation, die Versorgung der Kinder und die finanzielle Situation. Bis zur eigentlichen Scheidung gilt es, Antworten auf vielerlei Fragen zu finden. Es sind Unterhaltsansprüche zu klären, das Vermögen und Altersversorgungsansprüche aufzuteilen, sowie Umgang, Steuern, Schulden und Vieles mehr zu regeln.
Ich begleite Sie vom ersten Tag an durch diese schwierige Zeit – mit Klarheit, Struktur und Einfühlungsvermögen. Gemeinsam stellen wir die Weichen so, dass Sie nicht zum Spielball werden. Verlässlich, diskret und zügig finden wir für alle Herausforderungen eine Antwort. Mit meiner Hilfe finden Sie ein klares Ende – und öffnen sich damit den Weg für einen guten Neuanfang.
Warum Sie bei der Kanzlei Lanza beim Thema Trennung und Scheidung gut aufgehoben sind
Schnelle und weitsichtige Planung
Vom ersten Gedanken an eine Trennung über das Trennungsjahr bis hin zum Scheidungsantrag sorgen gemeinsam wir dafür, dass alle wichtigen Angelegenheiten frühzeitig geplant werden: Vermögen, Unterhalt und Kinderbelange.
Empathische und strategische Beratung
Unsere Beratung ist langfristig erfolgreich, weil sie die menschliche Komponente im Blick hat und Wege bahnt, die für beide Seite auch emotional stimmig sind.
Sicherheit bei komplexen Trennungsfällen
Mit internationaler Erfahrung und wirtschaftlichem Knowhow bearbeiten wir große Vermögen, Unternehmen oder internationale Sachverhalte.
Klare Kostenmodelle
Sie haben die Wahl zwischen drei Honorarmodellen: der Pauschale, der Abrechnung nach RVG oder der stundenweisen Vergütung. Sie wählen das Modell, das für Ihren Fall am besten passt und werden jeweils über die bereits anfallenden Kosten informiert.
Eine gute Lösung
Hat das Ganze im Blick
Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden, die nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich passt. Vereinbaren Sie einen Termin für eine vertrauensvolle Erstberatung in meiner Kanzlei in Nidderau.
So werden Sie als Mandant oder Mandantin der Kanzlei Lanza betreut

Telefonisch klären wir ab, was der Stand der Dinge bei Ihnen ist und welche Weichen frühzeitig zu stellen sind. Nutzen Sie das Formular, um bequem einen Termin zu vereinbaren. Für ein sofortiges Gespräch können Sie mich auch direkt telefonisch kontaktieren.
In einem persönlichen Treffen – vor Ort oder per Videokonferenz – lernen wir uns kennen. Mit ca. 30 Fragen klopfe ich alle virulenten Themen ab, um die Basis für eine effektive Strategie zu legen. Zur Vorbereitung schicken Sie mir, soweit vorhanden, Ihren Ehevertrag. Zum Termin bitte ich Sie zudem, diverse Unterlagen mitzubringen.
Auf Basis Ihrer Informationen analysieren wir gründlich Ihre Situation, klären rechtliche und praktische Fragen und entwickeln die dazu passende Strategie. Zudem entscheiden Sie sich, nach welchem Kostenmodell wir abrechnen.
Sie dürfen sicher sein, dass Ihre Interessen kompetent, engagiert und lösungsorientiert vertreten werden – in Verhandlungen, im persönlichen Gespräch und vor Gericht.
Häufig gestellte Fragen
1. Welche 6 Schritte sind bei einer Scheidung notwendig?
1.) Das Trennungsjahr einhalten und es für eine gut vorbereitete Scheidung nutzen.
2.) Den Unterhalt klären, das Sorgerecht und Umgangsrecht regeln.
3.) Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn regeln.
4.) Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen.
5.) Den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen.
6.) Den Scheidungstermin und Versorgungsausgleich vorbereiten.2. Muss eine Scheidung immer vor Gericht durchgeführt werden?
Ja, geschieden wird man nur vor Gericht durch richterlichen Beschluss. Eine außergerichtliche Scheidung gibt es nicht. Abgesehen von der eigentlichen Scheidung kann jedoch alles andere außergerichtlich in Form einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden: Umgangs- und Sorgerecht, Vermögensauseinandersetzung und Versorgungsausgleich.
3. Kann ich mich auch ohne Rechtsanwältin scheiden lassen?
Das ist nicht möglich, da für den Scheidungsantrag Anwaltszwang besteht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann jedoch Ihr Ehegatte / Ihre Ehegattin auf einen Anwalt verzichten. Dazu rate ich Ihnen jedoch nur, wenn Sie eine Trennung- und Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen haben.
4. Welche Unterlagen sollte ich zum Erstgespräch mitbringen?
- Zur Vorbereitung benötigen wir vorab den von Ihnen ausgefüllten Informationsbogen, außerdem können Sie uns eine Vermögens- und Einkommensübersicht zuschicken, sowie, soweit vorhanden, einen Ehevertrag und notarielle Vereinbarungen.
- Zum Termin bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis sowie einen Nachweis über Ihr Durchschnittseinkommen mit.
- Außerdem, soweit vorhanden, bisherige gerichtliche und anwaltliche Schreiben.
5. Ab wann läuft das Trennungsjahr und wofür ist es wichtig?
Das Jahr läuft ab dem Moment der Trennung, das erfordert nach der Rechtsprechung, dass die Ehepartner ihre eheliche Gemeinschaft beendet haben. Das Trennungsjahr einzuhalten, ist Voraussetzung für die Scheidung; frühestens, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, kann der Scheidungsantrag eingereicht werden. Außerdem markiert der Beginn des Trennungsjahres den Zeitpunkt, ab dem der finanziell bedürftige Ehepartner, meist die Ehefrau, Trennungsunterhalt verlangen kann. Und schließlich ist der Beginn des Trennungsjahres ein relevanter Stichtag für die Überprüfung des Zugewinnausgleichs.
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