

Vermögensauseinandersetzung & Zugewinnausgleich – Wir finden einen Weg, der Ihren Interessen gerecht wird.
Die Vermögensauseinandersetzung bei einer Scheidung mit Zugewinnausgleich ist oft konfliktbeladen und komplex – insbesondere, wenn Firmenvermögen im Spiel ist und ehevertragliche Regelungen zum modifizierten Zugewinnausgleich fehlen. Unternehmenswerte sind schwer zu beziffern, der Ausgleich oft nicht sofort leistbar, was zu Unsicherheiten und Streit führen kann. Die Kanzlei Lanza verfügt über besondere Erfahrung in der Bewertung und Trennung von privatem und betrieblichem Vermögen. Mit einem klaren Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge und rechtliche Feinheiten finde ich für Sie Wege, die praktikabel, fair und zukunftstauglich sind – auch ohne Gerichtsverfahren.
Vier Gründe, der Kanzlei Lanza bei Vermögensauseinandersetzungen zu vertrauen:
1. Zügige und professionelle Berechnung
Von mir erhalten Sie eine klare Analyse Ihrer Pflichten und Rechte und der einzusetzenden Mittel. So haben Sie die rechtliche Sicherheit, die Sie für Ihre weitere Planung benötigen.
2. Wirtschaftliches Verständnis bei Firmenvermögen
Ich kenne die besonderen Herausforderungen, die bei der Bewertung und Aufteilung von Unternehmensanteilen entstehen. Mein Ziel ist es, Ihre unternehmerische Existenz zu schützen und zugleich einen gerechten Ausgleich zu schaffen.
3. Fairness und Deeskalation
Ich finde Antworten, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind – sachlich, deeskalierend und durchsetzbar. So lassen sich oft gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
4. Vernetzung mit Expertinnen und Experten
Bei komplexen Fällen ziehe ich erfahrene Steuerberater, Sachverständige und Unternehmensbewerter hinzu. So entsteht eine tragfähige Grundlage für Ihre finanzielle Zukunft.
Bei der Kanzlei Lanza ist Ihre Vermögensauseinandersetzung in guten Händen
Eine gute Lösung
Hat das Ganze im Blick
Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden, die nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich passt. Vereinbaren Sie einen Termin für eine vertrauensvolle Erstberatung in meiner Kanzlei in Nidderau.
So werden Sie als Mandant oder Mandantin der Kanzlei Lanza betreut

Telefonisch klären wir ab, was der Stand der Dinge bei Ihnen ist und welche Weichen frühzeitig zu stellen sind. Nutzen Sie das Formular, um bequem einen Termin zu vereinbaren. Für ein sofortiges Gespräch können Sie mich auch direkt telefonisch kontaktieren.
In einem persönlichen Treffen – vor Ort oder per Videokonferenz – lernen wir uns kennen. Mit ca. 30 Fragen klopfe ich alle virulenten Themen ab, um die Basis für eine effektive Strategie zu legen. Zur Vorbereitung schicken Sie mir, soweit vorhanden, Ihren Ehevertrag. Zum Termin bitte ich Sie zudem, diverse Unterlagen mitzubringen.
Auf Basis Ihrer Informationen analysieren wir gründlich Ihre Situation, klären rechtliche und praktische Fragen und entwickeln die dazu passende Strategie. Zudem entscheiden Sie sich, nach welchem Kostenmodell wir abrechnen.
Sie dürfen sicher sein, dass Ihre Interessen kompetent, engagiert und lösungsorientiert vertreten werden – in Verhandlungen, im persönlichen Gespräch und vor Gericht.
Häufig gestellte Fragen
1. Was genau ist der Zugewinnausgleich und wann kommt er zur Anwendung?
Der Zugewinnausgleich ist ein gesetzlicher Ausgleichsanspruch, der im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt – also, wenn kein Ehevertrag etwas anderes regelt. Er sorgt dafür, dass der während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögenszuwachs gerecht zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird.
2. Wie wird das Anfangs- und Endvermögen ermittelt – und was zählt dazu?
Zum Anfangsvermögen zählen alle Vermögenswerte, die ein Ehepartner beim Eintritt in die Ehe hatte. Das Endvermögen wird zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags festgestellt. Beide Vermögen umfassen u.a. Kontoguthaben, Immobilien, Wertpapiere, Firmenbeteiligungen sowie persönliche Schulden. Wichtig zu bedenken ist: Schenkungen und Erbschaften zählen nicht zum Zugewinn, sondern gelten als privilegiertes Anfangsvermögen – selbst, wenn sie während der Ehe erfolgten. Sie müssen aber nachweisbar sein, sonst fließen sie doch in den Ausgleich ein. Anders ist es beim Wertzuwachs von geerbtem oder geschenktem Vermögen.
3. Was passiert mit gemeinsamen Immobilien oder Schulden im Zugewinnausgleich?
Gemeinsame Immobilien werden entweder verkauft oder übertragen.Schulden, die während der Ehe aufgenommen wurden, mindern im Zugewinnausgleich den Zugewinn des Ehepartners, der dafür rechtlich haftet – unabhängig davon, wer den Kredit genutzt hat oder wem er wirtschaftlich zugutegekommen ist.
4. Wie wird ein Unternehmen im Zugewinnausgleich bewertet und behandelt?
Firmenvermögen wird als Teil des Endvermögens berücksichtigt, sofern es dem Ehepartner persönlich gehört. Die Bewertung erfolgt durch sachverständige Gutachten und berücksichtigt auch stille Reserven und Zukunftsperspektiven. Ziel ist es, das Unternehmen nicht zu gefährden und gleichzeitig einen gerechten Ausgleich zu schaffen.
5. Kann der Zugewinnausgleich vertraglich ausgeschlossen oder individuell geregelt werden?
Ja, Eheleute können durch Ehevertrag den Zugewinnausgleich ausschließen oder modifizieren. Auch im Rahmen einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich individuelle Regelungen finden– sinnvoll ist dabei stets anwaltliche Beratung, um eine ausgewogene und rechtssichere Lösung zu finden.
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