

Nehmen Sie die Absicherung Ihrer Kinder und Ehegatten in die Hand!
Der Grundsatz ist klar: Der wirtschaftlich stärkere Partner unterstützt den wirtschaftlich schwächeren Partner mit Unterhaltszahlungen. Die konkrete Ausgestaltung und Berechnung hat es jedoch in sich. Es gibt den Trennungsunterhalt und den nachehelichen Ehegattenunterhalt und den Kindesunterhalt. Um zu einer tragfähigen Berechnung zu kommen, müssen die Leistungsfähigkeit eingeschätzt und die finanziellen Verhältnisse offengelegt werden.
Damit das komplizierte und sensible Thema nicht für zusätzliche Spannungen sorgt, gehe ich es mit großer Sorgfalt und Fingerspitzengefühl an – und immer mit einem Blick auf die Interessen der Gegenseite. Ihre vertrauensvolle Mitwirkung als Mandant und Mandantin ist bei diesem Thema unerlässlich. Mit Ihrer Hilfe gelangen wir zu Lösungen, die sich auch langfristig bewähren.
Warum Sie bei der Kanzlei Lanza beim Thema Unterhalt gut aufgehoben sind
Zügige und professionelle Berechnung
Von mir erhalten Sie eine klare Analyse Ihrer Pflichten und Rechte und der einzusetzenden Mittel. So haben Sie die rechtliche Sicherheit, die Sie für Ihre weitere Planung benötigen.
Konstruktive und angemessene Vorschläge
Langfristig erfolgreich sind Lösungen, die Ihnen gerecht werden, die aber auch für die Gegenseite akzeptabel sind. Mit Erfahrung, Menschenkenntnis und Kreativität unterstütze ich Sie auf dem Weg dahin.
Ihre Kinder stehen im Vordergrund
Das Wohl Ihrer Kinder ist die Richtschnur für eine gute Regelung des Unterhalts. Auch die angemessene Versorgung des die Kinder überwiegend versorgenden Ehepartners ist ein wichtiger Faktor, den wir berücksichtigen.
Die menschliche Komponente berücksichtigen
Beim Thema Unterhalt geht es um mehr als um reine Zahlen. Oft geht es darum, ein Stück Lebensleistung zu beziffern und wertzuschätzen. Ich begleite Sie mit Empathie und Klarheit durch den gesamten Prozess, damit Sie anschließend gut in eine neue Lebensphase eintreten können.
Eine gute Lösung
Hat das Ganze im Blick
Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden, die nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich passt. Vereinbaren Sie einen Termin für eine vertrauensvolle Erstberatung in meiner Kanzlei in Nidderau.
So werden Sie als Mandant oder Mandantin der Kanzlei Lanza betreut

Telefonisch klären wir ab, was der Stand der Dinge bei Ihnen ist und welche Weichen frühzeitig zu stellen sind. Nutzen Sie das Formular, um bequem einen Termin zu vereinbaren. Für ein sofortiges Gespräch können Sie mich auch direkt telefonisch kontaktieren.
In einem persönlichen Treffen – vor Ort oder per Videokonferenz – lernen wir uns kennen. Mit ca. 30 Fragen klopfe ich alle virulenten Themen ab, um die Basis für eine effektive Strategie zu legen. Zur Vorbereitung schicken Sie mir, soweit vorhanden, Ihren Ehevertrag. Zum Termin bitte ich Sie zudem, diverse Unterlagen mitzubringen.
Auf Basis Ihrer Informationen analysieren wir gründlich Ihre Situation, klären rechtliche und praktische Fragen und entwickeln die dazu passende Strategie. Zudem entscheiden Sie sich, nach welchem Kostenmodell wir abrechnen.
Sie dürfen sicher sein, dass Ihre Interessen kompetent, engagiert und lösungsorientiert vertreten werden – in Verhandlungen, im persönlichen Gespräch und vor Gericht.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Unterhalt
1. Wann muss ich als Ehemann meiner Frau Trennungsunterhalt bezahlen?
Trennungsunterhalt muss gezahlt werden, wenn ein Ehepartner bedürftig ist und der andere leistungsfähig – unabhängig davon, wer die Trennung veranlasst hat. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Trennung, endet in der Regel mit der rechtskräftigen Scheidung und setzt voraus, dass der Unterhalt verlangt wurde.
2. Kann ich Trennungsunterhalt per Ehevertrag ausschließen?
Nein. Ein vollständiger Ausschluss des Trennungsunterhalts führt zur Unwirksamkeit des Ehevertrages. Der Grund dafür ist der Schutz des wirtschaftlich Schwächeren während der Trennungszeit. Möglich ist jedoch eine faire und transparente Regelung in Form einer Einmalzahlung oder Gestaltung der Zahlungsmodalitäten.
3. Wie lange muss ich nachehelichen Unterhalt bezahlen?
Hierfür gibt es keine allgemeingültige Regelung, sondern die Zahlungspflicht ist vom Einzelfall abhängig. Typische Gründe für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt sind Kinderbetreuung, Krankheit, Alter und Einkommensdifferenz. Wichtig ist es, die zeitliche Dauer des nachehelichen Unterhalts festzulegen.
4. Wie kann ich mich von meiner Unterhaltspflicht befreien?
Wenn sich Ihre finanzielle Lage ändert, kann sich Ihre Unterhaltspflicht verringen, ebenso, wenn die von Ihnen unterhaltene Person – Kinder oder Ehegatte – durch geänderte Umstände wieder fähig ist, selbst für sich zu sorgen. Lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten, um Ihre jeweiligen Möglichkeiten zu prüfen.
5. Kann ich den Trennungsunterhalt per Einmalzahlung erledigen?
Grundsätzlich wird Trennungsunterhalt laufend, also monatlich wiederkehrend bezahlt. Möglich ist jedoch, vorausgesetzt, beide Ehepartner sind einverstanden, eine Regelung in der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, wonach der Trennungsunterhalt per ausreichend bemessener Einmalzahlung abgegolten wird. Das bringt Planungssicherheit, es ist aber auch mit Risiken für den Empfängerehepartner verbunden, wenn sich die Scheidung verzögert.
6. Wie viel Kindesunterhalt muss ich bezahlen?
Die Höhe Ihrer Zahlpflicht hängt von Ihrem Einkommen und dem Alter des Kindes ab, die Regelhöhe können Sie der regelmäßig aktualisierten sogenannten Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Individuell können Sie höhere Beiträge vereinbaren.
Sie möchten sich persönlich ein Bild machen?
Dann vereinbaren Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung.