

Trennungs -und Scheidungsfolgenvereinbarung – Finden Sie gemeinsam und einvernehmlich die besten Lösungen für Ihren Fall!
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen erfordern nicht nur rechtliche Präzision, sondern auch Fingerspitzengefühl. Es geht um existenzielle Fragen wie Vermögen, Unterhalt, Kinder und Zukunft. Doch emotionale Spannungen und unklare Vermögensverhältnisse erschweren in der Praxis oft faire Regelungen. Als erfahrene Familienrechtlerin begleite ich Sie mit klarem Blick, Empathie und Fachwissen durch diesen sensiblen Prozess – und sorge dafür, dass Sie mit einer differenzierten vertraglichen Vereinbarung Ihre Rechte wahren, ohne den Weg über das Gericht gehen zu müssen.
Vier Gründe, der Kanzlei Lanza bei Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen zu vertrauen:
1. Klare, rechtssichere Verträge
Ich formuliere für Sie verständliche und durchsetzbare Vereinbarungen – juristisch präzise, menschlich klar. So vermeiden Sie spätere Konflikte und sichern Ihre Zukunft.
2. Lösungsorientierte Gesprächsführung
Ich fördere den Dialog zwischen den Parteien und helfe, den Konflikt im beiderseitigen Interesse zu befrieden. Als Anwältin im Scheidungsverfahren darf ich auch bei einer einvernehmlichen Scheidung nur einen Ehegatten rechtlich vertreten. Allerdings kann ich beide Ehegatten sachlich informieren und beim Entwurf einer einvernehmlichen Regelung unterstützen. Sobald jedoch gegensätzliche Interessen bestehen, ist eine gemeinsame anwaltliche Beratung nicht mehr zulässig. In solchen Fällen sollte der jeweils andere Ehegatte einen eigenen Anwalt hinzuziehen.
3. Starke Kompetenz in Vermögensfragen
Ob Immobilien, Firmenanteile oder Altersvorsorge: Ich kenne die Fallstricke und finde gerechte, tragfähige Regelungen für komplexe Vermögenslagen und für den Ausgleich sogenannter ehebedingter Nachteile.
4. Maßgeschneiderte Vereinbarungen für Ihre Familie
Jede Familie ist anders – deshalb erhalten Sie keine Standardlösung, sondern eine Vereinbarung, die zu Ihrer Lebensrealität passt. Fair, praktikabel, zukunftsorientiert.
Bei der Kanzlei Lanza ist Ihre Vermögensauseinandersetzung in guten Händen
Eine gute Lösung
Hat das Ganze im Blick
Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden, die nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich passt. Vereinbaren Sie einen Termin für eine vertrauensvolle Erstberatung in meiner Kanzlei in Nidderau.
So werden Sie als Mandant oder Mandantin der Kanzlei Lanza betreut

Telefonisch klären wir ab, was der Stand der Dinge bei Ihnen ist und welche Weichen frühzeitig zu stellen sind. Nutzen Sie das Formular, um bequem einen Termin zu vereinbaren. Für ein sofortiges Gespräch können Sie mich auch direkt telefonisch kontaktieren.
In einem persönlichen Treffen – vor Ort oder per Videokonferenz – lernen wir uns kennen. Mit ca. 30 Fragen klopfe ich alle virulenten Themen ab, um die Basis für eine effektive Strategie zu legen. Zur Vorbereitung schicken Sie mir, soweit vorhanden, Ihren Ehevertrag. Zum Termin bitte ich Sie zudem, diverse Unterlagen mitzubringen.
Auf Basis Ihrer Informationen analysieren wir gründlich Ihre Situation, klären rechtliche und praktische Fragen und entwickeln die dazu passende Strategie. Zudem entscheiden Sie sich, nach welchem Kostenmodell wir abrechnen.
Sie dürfen sicher sein, dass Ihre Interessen kompetent, engagiert und lösungsorientiert vertreten werden – in Verhandlungen, im persönlichen Gespräch und vor Gericht.
Häufig gestellte Fragen zur Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
1. Was ist eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung?
Eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Ehepartnern, der wichtige Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung verbindlich regelt. Dazu gehören die Vermögensaufteilung und die Nutzung der Ehewohnung, ferner der Kindes- und Ehegattenunterhalt während der Trennungsphase und nach der Scheidung. Zudem der Versorgungsausgleich, die steuerrechtlichen Regelungen, die Kostenverteilung und, ganz wichtig: das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.
2. Wann ist eine solche Vereinbarung sinnvoll?
Die Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung ist das Mittel der Wahl, wenn Sie eine zügige und einvernehmliche Trennung und spätere Scheidung anstreben und ohne die emotionale und finanzielle Belastung durch ein langes gerichtliches Scheidungsverfahren eine individuelle Lösung und Rechtssicherheit anstreben.
3. Welche Bereiche regelt die Scheidungsfolgenvereinbarung?
Mit einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung können sämtliche Regelungsbereiche abgedeckt werden. Dazu gehören der Zugewinnausgleich, die Unterhaltsansprüche, die Aufteilung des Hausrats, das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, sowie der Versorgungsausgleich und die Aufteilung oder Übertragung der Immobilien. Auch weitere Aspekte wie Firmenbeteiligungen, Kosten, Steueraufteilung oder Erbverzichte können geregelt werden.
4. Muss ich trotz Scheidungsfolgenvereinbarung vor Gericht erscheinen?
Ja. Zum Scheidungstermin müssen beide Ehepartner vor Gericht erscheinen. Der Vorteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist jedoch, dass alle wichtigen Punkte bereits geklärt sind und sich das Gericht darauf beschränken kann, die eigentliche Scheidung durchzuführen.
5. Muss die Vereinbarung notariell beurkundet werden?
Nein, sie muss nicht notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein, bei Immobilien fordern die Gerichte jedoch in der Regel die Vorlage einer notariellen Beurkundung. Ansonsten genügt die einfache schriftliche Form, die dann bei Gericht protokolliert wird, anwaltliche Beratung ist aber stets ratsam.
5. Was sind die Vorteile einer solchen Vereinbarung?
Die Vereinbarung bietet beiden Seiten dank klarer Regeln Planungssicherheit und die Möglichkeit, einen fairen Ausgleich außerhalb des Gerichts zu finden. Sie reduziert Konflikte, spart Kosten und bewahrt Handlungsspielraum – besonders bei sensiblen Themen wie Unternehmenswerten oder dem Wohl Ihrer Kinder.
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