

Kindschaftsrecht: Umgang, Sorgerecht und Kindesunterhalt im Sinne Ihres Kindes klären
Trennung oder Scheidung bedeutet oft eine große Umstellung – ganz besonders auch für Kinder. Das Kindschaftsrecht regelt alle rechtlichen Aspekte rund um das Wohl des Kindes – von Sorgerecht und Umgangsrecht bis hin zu Unterhaltsfragen. Unser Ziel ist es, faire und kindgerechte Lösungen zu finden, die die Rechte und das Wohl Ihres Kindes bestmöglich schützen.
Vier Gründe, der Kanzlei Lanza im Sorge- und Umgangsrecht zu vertrauen:
1. Fokus auf das Kindeswohl
Ich stelle die Bedürfnisse Ihres Kindes in den Mittelpunkt – rechtlich fundiert und emotional sensibel.
2. Erfahrung in einvernehmlicher Konfliktlösung
Ich helfe Ihnen, tragfähige Vereinbarungen zu treffen, die für alle Beteiligten funktionieren – ohne langwierige Streitigkeiten.
3. Klarheit bei Sorgerechtsfragen
Ich erkläre Ihnen, was das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht konkret bedeutet – und wie sich Rechte und Pflichten sinnvoll aufteilen lassen.
4. Struktur für den Alltag nach der Trennung
Ich entwickle mit Ihnen praktikable Umgangsregelungen, die dem Kind Stabilität geben – angepasst an Ihre Lebensrealität.
Eine gute Lösung
Hat das Ganze im Blick
Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden, die nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich passt. Vereinbaren Sie einen Termin für eine vertrauensvolle Erstberatung in meiner Kanzlei in Nidderau.
So werden Sie als Mandant oder Mandantin der Kanzlei Lanza betreut

Telefonisch klären wir ab, was der Stand der Dinge bei Ihnen ist und welche Weichen frühzeitig zu stellen sind. Nutzen Sie das Formular, um bequem einen Termin zu vereinbaren. Für ein sofortiges Gespräch können Sie mich auch direkt telefonisch kontaktieren.
In einem persönlichen Treffen – vor Ort oder per Videokonferenz – lernen wir uns kennen. Mit ca. 30 Fragen klopfe ich alle virulenten Themen ab, um die Basis für eine effektive Strategie zu legen. Zur Vorbereitung schicken Sie mir, soweit vorhanden, Ihren Ehevertrag. Zum Termin bitte ich Sie zudem, diverse Unterlagen mitzubringen.
Auf Basis Ihrer Informationen analysieren wir gründlich Ihre Situation, klären rechtliche und praktische Fragen und entwickeln die dazu passende Strategie. Zudem entscheiden Sie sich, nach welchem Kostenmodell wir abrechnen.
Sie dürfen sicher sein, dass Ihre Interessen kompetent, engagiert und lösungsorientiert vertreten werden – in Verhandlungen, im persönlichen Gespräch und vor Gericht.
Häufig gestellte Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht
1. Was ist bei einer Scheidung alles zu regeln?
Der Kindesunterhalt, der sich nach Einkommen und Alter des Kindes bemisst; das Sorgerecht, das alle wesentlichen Entscheidungen umfasst zu Erziehung, Religion, Schule, Ausbildung und Gesundheit; das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das regelt, bei welchem Elternteil das Kind lebt; Umgangsrecht, das klärt, nach welchem Umgangsmodell der Elternteil, wo das Kind nicht lebt, Besuche und Urlaube plant.
2. Was ist der Unterschied zwischen Sorge- und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht betrifft Entscheidungen für das Kind (z. B. Schule, Gesundheit), das Umgangsrecht regelt die Zeit, die ein Elternteil mit dem Kind verbringt, sowie gegebenenfalls den Ort, an dem der Umgang stattfindet.
3. Wer bekommt nach der Trennung das Sorgerecht?
In der Regel behalten beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht. In besonderen Fällen kann das Familiengericht einem einzelnen Elternteil das alleinige Sorgerecht zusprechen.
4. Wie wird der Umgang geregelt?
Der Umgang kann flexibel oder verbindlich geregelt werden – z. B. Wochenendbesuche, Ferienregelung oder Alltagstermine – immer im Interesse des Kindes.
5. Was passiert, wenn keine Einigung möglich ist?
Wenn sich die Eltern nicht einigen können, entscheidet das Familiengericht. Ich berate Sie strategisch und bin um Vermittlung bemüht, um eine gerichtliche Auseinandersetzung möglichst zu vermeiden.
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