

Der Ehevertrag – eine intelligente Investition in Ihre gemeinsame Zukunft.
Mit einem Ehevertrag, den Sie idealerweise noch vor der Hochzeit abschließen, erklären Sie Ihrem Partner nicht das Misstrauen, sondern investieren vielmehr in eine stabile und gerechte Partnerschaft. Sie schaffen Klarheit über Ihre Vermögensverhältnisse, sowie über Unterhaltszahlungen, die zu leisten sind, wenn die Ehe endet. Ist einer von Ihnen selbstständig oder klaffen die Vermögensverhältnisse weit auseinander, können Sie einander mit einem Ehevertrag wirksam absichern. Das Gleiche gilt, wenn durch die Eheschließung eine Patchworksituation entsteht oder wenn Verpflichtungen aus einer früheren Ehe bestehen. Ich berate Sie ebenso diskret wie vorausschauend, um Ihre gemeinsamen Werte sicher zu bewahren.
Vier Gründe, der Kanzlei Lanza bei Eheverträgen zu vertrauen:
1. Individuelle Gestaltung statt Mustervertrag
Ich entwickle Verträge, die zu Ihrer Lebenssituation passen – durchdacht, verständlich und zukunftssicher.
2. Klärung statt Konflikt
Ein gut gestalteter Ehevertrag ist eine effektive Präventionsmaßnahme; er verhindert Streit und schafft Sicherheit für beide Seiten – auch für den Fall einer späteren Trennung.
3. Erfahrung mit besonderen Vermögenslagen
Ob Unternehmen, Immobilien oder Erbschaften – ich finde Lösungen, die schützen, was Ihnen wichtig ist.
4. Sensible und klare Kommunikation
Ich begleite Sie mit Fingerspitzengefühl durch ein oft heikles Thema – sachlich, fair und auf Augenhöhe.
Bei der Kanzlei Lanza ist Ihre Vermögensauseinandersetzung in guten Händen
Eine gute Lösung
Hat das Ganze im Blick
Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden, die nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich passt. Vereinbaren Sie einen Termin für eine vertrauensvolle Erstberatung in meiner Kanzlei in Nidderau.
So werden Sie als Mandant oder Mandantin der Kanzlei Lanza betreut

Telefonisch klären wir ab, was der Stand der Dinge bei Ihnen ist und welche Weichen frühzeitig zu stellen sind. Nutzen Sie das Formular, um bequem einen Termin zu vereinbaren. Für ein sofortiges Gespräch können Sie mich auch direkt telefonisch kontaktieren.
In einem persönlichen Treffen – vor Ort oder per Videokonferenz – lernen wir uns kennen. Mit ca. 30 Fragen klopfe ich alle virulenten Themen ab, um die Basis für eine effektive Strategie zu legen. Zur Vorbereitung schicken Sie mir, soweit vorhanden, Ihren Ehevertrag. Zum Termin bitte ich Sie zudem, diverse Unterlagen mitzubringen.
Auf Basis Ihrer Informationen analysieren wir gründlich Ihre Situation, klären rechtliche und praktische Fragen und entwickeln die dazu passende Strategie. Zudem entscheiden Sie sich, nach welchem Kostenmodell wir abrechnen.
Sie dürfen sicher sein, dass Ihre Interessen kompetent, engagiert und lösungsorientiert vertreten werden – in Verhandlungen, im persönlichen Gespräch und vor Gericht.
Häufig gestellte Fragen zum Ehevertrag
1. Wann sollte ein Ehevertrag abgeschlossen werden?
Idealerweise vor der Eheschließung – aber auch während der Ehe ist ein Vertrag jederzeit möglich.
2. Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?
Im Ehevertrag kann alles rund um Ehe, Partnerschaft und Kinder individuell und rechtswirksam geregelt werden: der Gerichtsstand (vor allem bei Auslandssachverhalten bedeutsam), der Hausrat, der Güterstand, die Vermögensaufteilung, der Unterhalt und der Versorgungsausgleich. Auch können Kompensationsregelungen für Care-Arbeit und sonstige Vereinbarungen aufgenommen werden.
3. Ist ein Ehevertrag nur für Unternehmerpaare sinnvoll?
Nein – auch bei ungleichen Einkommen, Selbstständigkeit oder Kindern aus früheren Beziehungen kann ein Vertrag sinnvoll sein. Sie können Ihre individuelle Situation abbilden und zum Beispiel honorieren, dass ein Elternteil beruflich kürzer tritt, aber dafür einen fairen Ausgleich erhält. Sie können eine passende Regelung finden, die Ihre Vermögensituation berücksichtigt. Sie können Regelungen für eine Patchworksituation finden und Vieles mehr. Lassen Sie sich dazu umfassend anwaltlich beraten.
4. Muss der Ehevertrag notariell beurkundet werden?
Ja, nur durch notarielle Beurkundung ist ein Ehevertrag rechtsgültig und im Streitfall durchsetzbar.
Sie möchten sich persönlich ein Bild machen?
Dann vereinbaren Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung.